Kauf des Garnisons-Übungsplatzes Völtendorf nun vor Landesverwaltungsgerichtshof

- Zufrieden mit der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes: Bürgermeister Matthias Stadler.
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Der Verfassungsgerichtshof hob die Entscheidung der Grundverkehrsbehörde wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes auf.
ST. PÖLTEN (red). Im Dezember 2009 kaufte die Stadt St. Pölten das 140 Hektar große Areal des ehemaligen Garnisons-Übungsplatzes (GÜPL) bei Völtendorf. Der Kauf wurde damals von der Grundverkehrsbehörde nicht genehmigt. Diese Entscheidung wurde nun durch den Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aufgehoben.
Landesverwaltungsgerichtshof entscheidet
Die Stadt teilt in einer Aussendung mit, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 6. Juni 2014 (B 773/2012-10) unter anderem ausführt, dass der klare Wortlaut des § 3 Z 4 lit. b des NÖ Grundverkehrsgesetzes eindeutig festlegt, dass der Nachweis der Weiterveräußerung beziehungsweise der Vorverträge mit den Landwirten die Interessentenstellung begründet und es keinen Anlass gib, von den ausdrücklich festgelegten Beweiserfordernissen abzusehen. Nun muss sich nach Angaben der Stadt der Landesverwaltungsgerichtshof mit der Angelegenheit auseinandersetzen, wobei die Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes zu berücksichtigen ist.
Naherholung: Fläche für die Zukunft
Bürgermeister Matthias Stadler zur Entscheidung: „Die Stadt St. Pölten betreibt eine vorausschauende Grundstückspolitik. Wir erwarten in den nächsten Jahrzehnten eine rasante Entwicklung der Stadt. Deshalb ist es notwendig, entsprechende Grünflächen als Naherholungsräume zu sichern. Nachdem im Norden der Stadt mit dem Seenerlebnis ein riesiges Areal zur Verfügung steht, ist es nun notwendig, auch im Süden der Stadt eine hinreichend große Fläche für die Zukunft zu sichern. Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bin ich nun zuversichtlich, dass der bereits abgewickelte Kauf auch genehmigt wird. Ich hoffe, dass der Niederösterreichische Landesverwaltungsgerichtshof für die jungen St. Pöltner entscheidet, denn die werden das Naherholungsgebiet, das die Größe von etwa 200 Fußballfeldern hat, brauchen und nachhaltig nutzen können.“
Langwieriges Rechtsverfahren
Am 10. Dezember 2009 schloss die Landeshauptstadt St. Pölten mit dem Bund einen Kaufvertrag über das land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstück „ehemaliger Truppenübungsplatz Völtendorf“ und beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten als Grundverkehrsbehörde die Genehmigung des Kaufvertrages. Mit Bescheid vom 15. Mai 2012 wies die Grundverkehrslandeskommission den Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Kaufs des GÜPL durch die Stadt St. Pölten ab. Die Stadt St. Pölten brachte daraufhin eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof unter anderem wegen Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz ein.


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