Knochenbohrer: Kamikaze-Arzt oder Nothelfer?

ST. PÖLTEN (wp). Nachbesprechungen nach schweren Rettungseinsätzen sind nichts Besonderes, diesmal aber war im Arbeitersamariterbund (ASBÖ) Feuer auf dem Dach. Nach einem Notfalleinsatz war alles anders als sonst: Als ein knapp über 70-jähriger Pensionist bewusstlos zu Hause zusammenklappte, verständigten seine Angehörigen die Rettung. Ein Team der Arbeitersamariter aus der Herzogenburgerstraße rückte aus, um ganz in der Nähe ihres Stützpunktes ein Menschenleben zu retten. Rasch erkannte man allerdings, dass hier ein Notarzt vonnöten war. Der zuständige St. Pöltner Notarzt war nicht verfügbar, also musste ein Team aus Neulengbach anfahren, sorgte allerdings sogleich für Irritation: „Anstatt anzuordnen, den Sterbenden sofort in das wenige Meter nahe Krankenhaus zu verbringen, packte der Notarzt Knochenbohrer aus um über das Knochenmark ein Medikament verabreichen zu können, legte zentralvenöse und Arterienzugänge“ erzählen Zeugen. Der Notarzt begann nun mehr als eineinhalb Stunden lang den Leblosen zu bearbeiten. Erfolglos. „So darf eine Reanimation nicht ablaufen“, hieß es nach dem Einsatz bei der Besprechung im Samariterbund. „Das ist völlig überschießend.“ Da der Notarzt bereits mehrfach wegen seiner überbordenden Methoden aufgefallen ist, und sogar im Visier der Ermittlungsbehörden stand, da er bei einem Einsatz nach längerer Zeit der Reanimation einen Fotografen zur Dokumentation des Falles anforderte, ist man in St. Pölten verunsichert. „Derartig brutale Methoden können sich gegen die Menschenwürde richten“, urteilt ein Notarzt aus dem Landesklinikum St. Pölten. „Wenn übliche notärztliche Stabilisierungsmaßnahmen nichts nützen, hat ein Mensch auch ein Recht auf den Fortgang des natürlichen Sterbevorgangs“, meint Patientenanwalt Gerald Bachinger. „Es gibt ein Patientenrecht auf gute medizinische Versorgung, es gibt aber auch ein Recht auf den Tod“. Die geschilderten Maßnahmen wundern auch Ärztekammerchef Christoph Reisner. Er versteht die Sorgen der Samariter: „Das sind schon eher ungewöhnliche Maßnahmen und das ist nicht die Regel.“ Allerdings liege die Entscheidung im Ermessen des jeweiligen Notarztes. „Aus meiner Sicht kann man keine allgemeingültigen Regeln aufstellen.“ Rot-Kreuz-Sprecher Andreas Zenker sieht nichts Ungewöhnliches in diesem Fall: „Für uns war das eine normale Reanimation. Der Notarzt hat zu entscheiden. Dieser gab keine Stellungnahme dazu ab. Auch der ASBÖ wollte sich nicht offiziell zu der Sache äußern.
Der Patient verstarb an Ort und Stelle.

Machtlos in den
wichtigen Momenten

(Kommentar)

Für jeden gilt das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Ob es ein erfüllendes Leben wird, liegt in der Regel aber nur selten in unserer eigenen Hand. Zu einem guten Leben gehört aber auch bestmögliche medizinische Versorgung und – auch wenn dies weitgehend tabuisiert wird, ein würdiges Sterben, ein ruhiger Tod. Keiner weiß, wann er einen ereilt. Die Gestaltungsfreiheit für diesen Moment des Lebens, im Übergang in einen anderen Zustand, ist unter herkömmlichen Umständen jedenfalls sehr eingeschränkt. Garantie für sanftes Entschlummern gibt es nicht. Nicht selten müssen wir uns aufgrund unerwarteter Umstände in entscheidenden Phasen des Lebens, in die Hände anderer begeben. Oft entscheidet ein Arzt, sein Können und seine Einfühlsamkeit über Leben und Tod. Und hier bleibt uns nichts anderes übrig, als zu vertrauen und die Hoffnung, dass wir im entscheidenden Moment an den richtigen Helfer gelangen.

Werner Pelz, Tel.: 0664 80 666 5638 // Mail: wpelz@bezirksblaetter.at

ASBÖ dementiert Mitarbeitersager
Zu obigem Artikel hält der ASBÖ fest, „dass weder seitens der beteiligten Mitarbeiter noch seitens der Leitung der Gruppe St. Pölten oder anderer offizieller Funktionäre des Samariterbundes solche Äußerungen gefallen sind“. (Zumindest nicht, mit Wissen der Hilfsorganisation, Anm. d. Red.)

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