Antrag des Verteidigers führte zu Freispruch

- Jugendrichter Markus Grünberger.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Sarah Loiskandl
HERZOGENBURG (ip). „In ein paar Tagen werde ich 14 Jahre“, erklärte ein afghanischer Flüchtling im März vergangenen Jahres im Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo er wegen versuchter schwerer Nötigung und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung vor dem Kadi stand, nachdem er sowohl bei seiner Einreise in Griechenland im Dezember 2015, danach auch in Österreich noch zu Beginn des Prozesses sein Alter mit fünfzehn Jahren angegeben hatte und somit strafmündig gewesen wäre.
Zu dem Vorwurf des Staatsanwalts, er habe im Jänner 2016 unter Alkohol - (immerhin 1,1 Promille) und Drogeneinfluss seinen Zimmerkollegen in einer Flüchtlingsunterkunft im Raum Herzogenburg bedroht, zeigte sich der Bursche abschwächend geständig. Laut Anklage habe er den Mitbewohner aufgefordert, von einem Sessel aufzustehen und als dieser der Forderung nicht nachgekommen sei, habe er ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von zwanzig Zentimetern genommen und Stichbewegungen gegen den Oberkörper des Kontrahenten ausgeführt. Aufgrund der Abwehr verletzte sich das Opfer an der Hand. „Ich habe nur zwei Bier getrunken, Drogen nehme ich keine“, erklärte der Afghane. Sein Zimmerkollege habe ihn in den „Schwitzkasten“ genommen und sich dabei mit dem Messer selbst verletzt, so die Version des Beschuldigten. Verteidiger Christoph Schlor sprach von "jungen Burschen in einer Ausnahmesituation, die einen Blödsinn gemacht haben".
Jugendrichter Markus Grünberger holte bereits im Vorfeld des Prozesses zwei Gutachten zur Altersfeststellung des Burschen ein, die vor allem Schlor dazu veranlassten, noch ein zahnärztliches Gutachten zu beantragen, was zur Vertagung der Verhandlung führte.
Der Sachverständige kam dabei zum Ergebnis, dass man nicht, wie aus strafrechtlicher Sicht erforderlich, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen könne, dass der Afghane zum Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr bereits erreicht habe. Ganz genau könne man es aber auch nicht sagen.
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner zog daher in der fortgesetzten Verhandlung die Anklage zurück. Grünberger, der vor dem dritten Gutachten bereits einen Schuldspruch in Erwägung gezogen hatte, sprach den Afghanen in der Folge rechtskräftig frei und betonte, dass der Angeklagte dies dem persönlichen Einsatz seines Verteidigers zu verdanken habe.



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