Kein Gig, kein Geld
Rettungsschirm für Kleinunternehmer und Künstler gefordert
Alexa Ötzlinger ist Eigentümerin einer Künstleragentur. Nach der Bekanntgabe der Corona-Schutzmaßnahmen und der damit verbundenen Veranstaltungsabsagen hat die Unternehmerin die Initiative "Wir zählen mehr! EPUs statt Banken retten!" gegründet. Die Forderung: Ein Rettungschirm für Ein-Personen-Unternehmen, Kleinunternehmen und Kunst- und Kulturschaffende.
HERNALS. Durch die Maßnahmen der Bundesregierung sind derzeit Veranstaltungen (Indoor ab 100 Personen, Outdoor ab 500 Personen) bis 3. April abzusagen. "Für unsere Branche bedeutet das einen Einnahmeausfall von 100 Prozent", schildert Agentur-Chefin Alexa Ötzlinger.
"Die Unsicherheit bei uns ist schrecklich. Und so wie es aussieht, ist es ja nicht bis Anfang April erledigt. Es gibt jetzt schon Absagen bis in den Hochsommer hinein. Ich kenne auch Fälle, wo es die ersten Entlassungen gibt. Man sieht jetzt wie fragil unser System wirklich ist", sagt Ötzlinger.
Keine Lobby, aber prominente Gesichter
Zahlreiche Künstler unterstützen die Forderung nach einem Ausgleichsfond mit Videos auf der Facebook-Seite der Initiative. Unter den prominenten Unterstützern sind unter anderen Peter Klien, Gerold Rudle, Miriam Hie, Rainer Nowak, Klaus Oppitz, Caroline Athanasiadis oder etwa Erika Ratcliffe.
"Wir haben keine Lobby, aber prominente Gesichter. Wir wollen sichtbar sein und Druck machen, daher haben wir von Finanzmathematikerin Larissa Kravitz einen konkreten und machbaren Vorschlag ausarbeiten lassen", erklärt Alexa Oetzlinger ihre Beweggründe.
Die Forderungen
Die Forderungen an die Regierung im Detail:
- Ein Ausgleichsfonds, der Freischaffende/EPUs/Selbstständige/ KünstlerInnen/ SpeakerInnen für bereits angesetzte und ab 10. März 2020 nachweislich abgesagte Auftritte/Vorstellung und Events entschädigt. Basis für die Kompensation ist das durchschnittliche Monatseinkommen der/des Selbstständige/n des Vorjahres, alternativ der letzten drei Jahre (je nach eingereichten Steuererklärungen). Die Zahlung der SVS ist für den betroffenen Zeitraum um zwölf Monate zinsfrei zu stunden. Diese Maßnahme dient der Absicherung und nicht der kompletten Einkommenskompensation.
Zwei Beispiele
1. Comedian Oli hätte im April drei Auftritte gehabt, die nun alle abgesagt wurden. Er hat im Vorjahr als Selbstständiger einen Gewinn von 13.000 Euro gemacht, also 1.083 Euro pro Monat. Er könnte diesen Betrag für den Monat, den die Corona-Event-Ausfälle betreffen, geltend machen (maximal bis zu drei Monate kann verlängert werden, sollte die Krise anhalten).
2. Sängerin Dani hat im April vier Absagen von bereits gebuchten Events. Sie hat im Vorjahr einen Gewinn von 38.000 Euro gemacht, also 3.167 Euro/Monat. Auch sie hat einen Kompensationsanspruch, der ist jedoch mit 1.500 Euro begrenzt. Liegt keine Steuerhistorie vor, welche lang genug ist um eine Berechnung anzustellen, so wird das Mindestsicherungsäquivalent des Bundeslandes ausbezahlt (für Wien 917,35 Euro). Die Zahlung der Sozialversicherung ist für den betroffenen Zeitraum um zwölf Monate zinsfrei zu stunden. Die Zahlung soll zur Absicherung, nicht der kompletten Einkommenskompensation dienen.
- Ein zweiter Fonds für Kredite mit demselben Zinssatz wie Staatsanleihen (d.h. der Staat gibt das geborgte Geld einfach ohne Aufschlag weiter) an EPUs bis zu 5.000 Euro pro Person mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Dieser Fonds kommt all jenen zugute, bei denen der erste Fonds nicht ausreicht und die kurzfristig zusätzliches Geld brauchen. Die geforderten fünf Jahre sind dann ausreichend Zeit, um das Geld zurückzuzahlen.
Der Kompensationsfonds für Freischaffende und EPUs besteht aus zwei Komponenten und orientiert sich leicht an einem Bankenrettungspaket.
1. Komponente: Die finanzielle Kompensation für Verluste. Es wird ein staatlicher Fonds aufgelegt, der EPU für nachweislich Abgesagte Veranstaltungen/Auftritte/Termine kompensiert. Die Kompensation orientiert sich am durchschnittlichen Monatsgewinn des Vorjahres (insofern hierfür bereits eine Steuererklärung vorliegt, wenn nicht dann wird der Schnitt der letzten drei Jahre herangezogen). Dies ist mit 1.500 Euro pro Monat begrenzt und auf maximal drei Monate angelegt. Gibt es keine Steuerhistorie, so kommt der Mindestsicherungssatz des jeweiligen Bundeslands zur Anwendung. Dies ist auch der Fall, falls sich der durchschnittliche Monatsgewinn nicht ermitteln lässt.
2. Komponente: Zins-neutraler Kredit bis zu 5.000 Euro pro Person mit einer Laufzeit von fünf Jahren (jederzeit rückführbar) zum aktuellen Zinssatz der AT-Staatsanleihe (-0,683 Prozent für die fünf Jahre Staatsanleihe). Der Staat gibt das Geld also ohne Aufschlag weiter. Der/die EPU bekommt somit einen günstigen Überbrückungskredit falls die Kompensation aus der ersten Tranche nicht reicht.
Bisher keine Reaktion
Die Petitionsgründerin richtet sich mit ihren Forderungen ganz klar an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sowie die Geschäftsführung des Austria Wirtschaftsservice (AWS), Bernhard Sagmeister und Edeltraud Stiftinger. "Alle erforderlichen Stellen wurden von mir informiert. Bisher gab es noch keine Reaktion", gibt Ötzlinger Auskunft.
Bisher haben über 4.200 Unterstützer (11. März, 20.15 Uhr) die Petition unterzeichnet.
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