Neue FPÖ-Bundesrätin
Hallerin Irene Partl folgt Christoph Steiner nach

Christoph Steiner (Abgeordneter zum Nationalrat), Irene Partl (Bundesrätin), Herbert Kickl (Bundesparteiobmann), Barbara Kolm (Abgeordnete zum Nationalrat) und Peter Wurm (Abgeordneter zum Nationalrat).

 | Foto: FPÖ
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Irene Partl ist die neue FPÖ-Bundesrätin und folgt damit Christoph Steiner nach, der künftig im Nationalrat sitzt.

HALL. Die Hallerin Irene Partl ist seit Kurzem neue Bundesrätin für die FPÖ und folgt damit Christoph Steiner nach, der künftig als Nationalratsabgeordneter tätig sein wird. Partl, die bislang als Gemeinderätin in Hall in Tirol politisch aktiv war, bringt langjährige kommunalpolitische Erfahrung in ihre neue Rolle im Bundesrat mit. „Ich freue mich auf die neue Aufgabe und darauf, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Bundesrat zu vertreten. Mit meiner langjährigen Erfahrung aus der Kommunalpolitik möchte ich nun auch auf Bundesebene einen Beitrag leisten und die Anliegen meiner Heimatregion stärken“, betont Partl gegenüber MeinBezirk. Schon bald steht die feierliche Angelobung bevor.

Aufgaben des Bundesrats

In vielen Ländern gibt es ein Zweikammersystem im Parlament, also zwei Kammern mit unterschiedlichen Aufgaben. Die zweite Kammer erfüllt dabei verschiedene Funktionen: Sie soll die Gesetzgebung verbessern und bestimmte Interessen vertreten. Diese Struktur unterstützt die demokratische Idee der „Checks and Balances“, die ein Gleichgewicht und gegenseitige Kontrolle im politischen Entscheidungsprozess sicherstellen.

In Österreich übernimmt der Bundesrat diese Rolle der zweiten Kammer. Da seine Mitglieder von den Landtagen entsandt werden, wird er oft als „Länderkammer“ bezeichnet. Zudem agiert der Bundesrat auch als „Europakammer“ mit besonderem Augenmerk auf europäische Angelegenheiten sowie als „Zukunftskammer“ mit einem Fokus auf langfristige Entwicklungen und Zukunftsthemen.

Mitwirkung am Gesetzgebungsprozess

Laut Bundes-Verfassungsgesetz ist der Bundesrat gemeinsam mit dem Nationalrat an der Bundesgesetzgebung beteiligt. Alle im Nationalrat beschlossenen Gesetze werden daher zur Prüfung an den Bundesrat weitergeleitet, der entscheidet, ob und inwieweit sein Mitspracherecht greift. Ebenso hat der Bundesrat die Möglichkeit, selbst Gesetzesanträge einzubringen: Ein Drittel seiner Mitglieder kann Initiativen vorschlagen, die anschließend den gesamten Gesetzgebungsprozess durchlaufen und im Nationalrat behandelt werden.

Weitere Informationen zum Bundesrat findest du hier.

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