Neue Parkregelung in Hall
Gebührenpflicht und Zeitlimit ab Jänner 2025

- In den Bereichen „Altstadt“, Parkplatz „Saline“ und Parkplatz „Stiftsgarten“ wird das gebührenpflichtige Parken eingeführt.
- Foto: Stadtgemeinde Hall
- hochgeladen von Michael Kendlbacher
Eine wichtige Nachricht für alle Autofahrer: Ab Jänner 2025 gelten in der Stadtgemeinde Hall strengere Parkvorgaben: Gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze sollen die Altstadt entlasten und den Verkehr besser steuern.
HALL. Ab 1. Jänner 2025 tritt in der Stadtgemeinde Hall in Tirol eine neue Parkregelung in Kraft, die vor allem Besucherinnen und Besucher der Altstadt betrifft. In den Bereichen „Altstadt“, Parkplatz „Saline“ und Parkplatz „Stiftsgarten“ wird das gebührenpflichtige Parken eingeführt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr dürfen Fahrzeuge hier nur noch für maximal 90 Minuten abgestellt werden. Die Regelung gilt jedoch nicht an gesetzlichen Feiertagen. Mit dieser Maßnahme will die Stadt einerseits den Parkraum besser organisieren und andererseits sicherstellen, dass mehr Kurzzeitparkplätze für Besorgungen oder den Besuch der Altstadt zur Verfügung stehen. Langzeitparker sollen in andere, dafür vorgesehene Bereiche ausweichen.
Keine Gratisstunde mehr bei Parkgaragen
Zur Entlastung des städtischen Haushalts wird die bisherige Gratisparkstunde in den Haller Tiefgaragen abgeschafft. Stattdessen sollen alternative, kreative Ansätze zur Förderung der Haller Wirtschaft entwickelt werden. Die beliebte Gratisparkstunde in den Haller Tiefgaragen wird daher ab Januar 2025 in ihrer bisherigen Form nicht mehr angeboten. Hier geht es zum ganzen Bericht.
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