Junge GAK-Fußballer – jederzeit zu haben

Bestimmungen im Jugendfußball sorgen für große Diskussionen – GAK fühlt sich benachteiligt.

Im Leben ist ja fast immer alles geregelt. Aber wie es so ist, sind auch diese Regelungen nicht immer fair. So natürlich auch im Fußball – und da speziell im Nachwuchsbereich. Zwei Paragrafen sind es, die im Jugendfußball gerne für Diskussionen sorgen: Einerseits der Paragraf 9, der besagt, dass ein Spieler im Sommer bis 20. Juni ohne Zustimmung seines Vereins wechseln kann. Andererseits der Paragraf 12, der besagt, dass ein Spieler trotz eines „Nein“ des Stammvereins jederzeit eine Freigabe wegen „sportlicher Verbesserung“ bewirken kann – mittels Kontrollausschuss des Landesverbandes (siehe Info). Besonders zu kämpfen hat damit aktuell der GAK, wie Hans Lang, der sportliche Leiter, erklärt: „In einem halben Jahr sind uns so an die zwölf Spieler verloren gegangen. O. k., wir sind ein Regionalligaverein, das akzeptieren wir. Dass uns im Sommer die jungen Talente verlassen, nehmen wir zur Kenntnis. Dass uns aber die Bundesligisten bereits im Winter Spieler mittels Kontrollausschuss wegschnappen, ohne dass wir uns mit den Vereinen einigen, geht zu weit.“
Mit „Bundesligisten“ meint Lang vor allem den SK Sturm und Red Bull Salzburg. Letzterer hat sich vor Kurzem das größte GAK-Talent, Valentino Lazaro, „gekrault“. „Wir haben ihn jahrelang ausgebildet. Von einem Tag auf den anderen hat er die Schule abgebrochen und ist nach Salzburg – mit uns hat nie wer geredet“, so Lang. Im Sommer hätte der GAK ihn für die festgeschriebene Summe von 2.200 Euro ziehen lassen müssen, Salzburg wollte ihn aber jetzt schon. „Fürs gleiche Geld, obwohl die Regelung erst im Sommer gilt. Und das sehe ich nicht ein“, ärgert sich Lang und fügt hinzu: „Natürlich müssen wir dann auch schauen, dass wir bei einem Transfer verdienen. Der Kontrollausschuss des Verbandes ist aber leider viel zu oft auf der Seite der großen Vereine. Es wäre wünschenswert, wenn er hier mehr auf die kleineren Klubs schauen würde.“
Zumindest mit seinem Exklub Sturm hat Lang inzwischen ein Agreement treffen können. Die „Blackys“ werben keine Spieler mehr über den Kontrollausschuss ab, es muss vorher über einen Wechsel verhandelt und eine Einigung erzielt werden. „Ein erster Erfolg und ich hoffe, wir schaffen das mit Salzburg auch. Nur um das klarzustellen: Wir legen keinem Spieler einen Stein in den Weg, wenn er sich sportlich verbessern kann. Aber es geht um Fairness, die sollte immer noch im Mittelpunkt stehen. Es kann nicht sein, dass wir Spieler jahrelang ausbilden und wir sie dann jederzeit quasi zum Nulltarif verlieren können.“

Info:
§ 9: Kann zwischen Vereinen keine Einigung erzielt werden, kann in der Sommerübertrittszeit (bis 20. 6.) die Freigabe für einen Amateurspieler durch Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden.
§ 12: Solange Nachwuchsspieler nicht abgemeldet sind, können sie bei ihrem Landesverband bei Vorliegen wichtiger Gründe (u. a. sportliche Verbesserungsmöglichkeit, Wohnsitzwechsel) um amtliche befristete oder unbefristete Freigabe jederzeit ansuchen. Darüber entscheidet der zuständige Landesverband in einem Kontrollausschuss nach Anhören des Jugendlichen, seines gesetzlichen Vertreters und der beteiligten Vereine.

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