Gesetz gefordert
Härtere Strafen bei Vergehen gegen Einsatzkräfte
Vorstoß der steirischen ÖVP: Angriffe und Übergriffe gegen Einsatzkräfte und Pflegepersonal sollen künftig noch härter bestraft werden.
STEIERMARK: Die heimischen Einsatzkräfte – insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren – waren in diesem starken Unwettersommer ganz besonders gefordert. Aber auch Polizei, Rettungspersonal und Menschen in der Pflege müssen regelmäßig über ihre Leistungsgrenzen gehen, um ihren Job bewältigen zu können.
Keine Gnade bei Respektlosigkeit
Dennoch wird diesen Menschen ihre Arbeit mit der Behinderung von Einsätzen, Beleidigungen und körperlichen Übergriffe erschwert. Missstände, über die der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler nur den Kopf schütteln kann: „Wenn diejenigen, die helfen, bei ihrem Einsatz behindert, bedrängt, beschimpft oder gar angegriffen werden, ist endgültig eine rote Linie überschritten.“ Er denke dabei an die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehren, beim Roten Kreuz, aber auch an Ärztinnen und Ärzte sowie an das Pflegepersonal.
Deshalb will der steirische ÖVP-Chef aktiv werden: „Mir geht es darum, solche Taten durch Abschreckung zu verhindern und wenn sie vorkommen, für harte Strafen und Konsequenzen zu sorgen.“ Seine Conclusio: Es brauche dringend schärfere Strafbestimmungen.
Drexler schlägt daher eine Anpassung des Strafgesetzes vor. Konkret will er strengere Konsequenzen, wenn strafbare Handlungen gegen Mitglieder von Einsatzorganisationen und Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen und Krankenanstalten verübt werden.
Strafrechtskonvent zur Umsetzung
Das würde zum Beispiel bedeuten, den bestehenden „Qualifikationstatbestand“ für Übergriffe auf Beamte im Dienst auf Einsatzorganisationen wie Feuerwehr, Rotes Kreuz und das Gesundheitspersonal zu erweitern. Nach dem Modell, wie es bei Polizistinnen und Polizisten gilt: Schon jetzt ist geregelt, dass eine Körperverletzung gegen einen Polizisten im Dienst einen deutlich höheren Strafrahmen vorsieht. Außerdem will Drexler weitere ähnliche Bestimmungen auf eine mögliche Erweiterung auf Einsatzorganisationen und ihre Mitglieder geprüft wissen. Darunter fallen etwa der Straftatbestand „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Um das auf Schiene zu bringen, fordert er einen Strafrechtskonvent ein. Dieser könne auch die optimale Umsetzung erarbeiten.
Damit solle klargemacht werden, dass unsere Gesellschaft die bewusste Störung von Einsätzen in keiner Weise akzeptiere. „Ich bin der Meinung, dass es härtere, abschreckende Strafen benötigt.“ Das Strafrecht solle allerdings das letzte Mittel bleiben. Er appelliere an ein vernünftiges Miteinander, für Respekt voreinander und die Wertschätzung der Leistungen unserer Einsatzkräfte und unseres Gesundheitspersonals. Schlusssatz: „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die für die Allgemeinheit und für die Sicherheit in unserem Land arbeiten, dabei auch noch angefeindet werden.“
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