Volle Bezüge
Freigestellter FH-Jurist erhält 2 Mio. Euro fürs Nichtstun
An der FH Joanneum sorgt seit Jahren ein Rechtsstreit um einen freigestellten Mitarbeiter für böses Blut und hohe Ausgaben ohne Gegenleistung. Der steirische Neos-Chef Niko Swatek sieht Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) gefordert.
GRAZ. Gehalt zu bekommen, ohne dafür arbeiten zu müssen – diese Traumvorstellung lebt ein Angestellter mit einem gut dotierten Altvertrag der FH Joanneum seit mehr als zehn Jahren. Doch er selbst wolle das in dieser Form gar nicht: "Das entspricht nicht meiner Wertehaltung. Ich bin arbeitsfähig, -bereit und -willig."
Aber von Anfang an: Erstmals dienstfrei gestellt wurde der Jurist im Jahr 2013 und blieb dies jahrelang in verschiedenen Ausmaßen – immer bei vollem Gehalt. Was damals nach außen drang: Die FH-Führung habe entschieden, dass er nicht gleichzeitig für die Personalvertretung und die Personalabteilung tätig sein dürfe. Argumentiert wurde, dass der Angestellte in ersterer Funktion die Umsetzung von Strukturmaßnahmen blockiere, für deren Umsetzung er in letzterer verantwortlich sei.
OGH wies Entlassungsklage ab
Seit 2022 ist der auch aufgrund eines Passus in seinem Dienstvertrag unkündbare Angestellteohne weitere Verwendung von seinem Dienstposten freigestellt, da man mit ihm aufgrund seiner Streitlust nicht konstruktiv arbeiten könne, heißt es hinter vorgehaltener Hand. So wurden bislang rund 400.000 Euro als Gehalt ohne Gegenleistung ausbezahlt. Bis zur Pensionierung wachsen die Ausgaben in diesem Zusammenhang auf mindestens 1,9 Millionen Euro an, so die Hochrechnung des Angestellten. "Das kommt alles aus Steuergeldern", hält der Jurist fest. Auf seine Anstellung will er dennoch nicht verzichten. An ihm solle ein Exempel statuiert werden, weil er intern Kritik geübt habe.
FH-Sprecherin Johanna Theurl betont im Hinblick auf die vorgerechneten Kosten, dass es sich dabei um eine Hypothese handle, und man die genannte Höhe nicht nachvollziehen könne. Doch: "An der grundsätzlichen Problematik ändert das nichts. Deshalb hoffen wir, eine bestmögliche Lösung im Sinne des Steuerzahlers zu finden."*
Eine Entlassungsklage mit der Begründung, dass sich der Angestellte gegenüber Mitarbeitern der Geschäftsführung grenzüberschreitend verhalten habe, wurde am Obersten Gerichtshof (OGH) abgewiesen. "Gerade noch so", wie es aus Insiderkreisen heißt. Insgesamt hat es fünf Prozesse gegeben – einer davon ist derzeit noch anhängig.
Rückendeckung für die FH-Führung
Besonders pikant: Der Jurist, gegen den im Jänner 2020 ein Hausbetretungsverbot seitens der FH verhängt wurde, wurde auch 2021 wieder in den Betriebsrat der FH Joanneum, deren Mehrheitseigentümer das Land Steiermark ist, gewählt. Wirtschaftslandesrätin Eibinger-Miedl (ÖVP) wurde spätestens im September 2023 von dem Angestellten selbst auf die Situation hingewiesen. Im April dieses Jahres wurde von ihm der gesamte Aufsichtsrat informiert.
Auf Nachfrage von MeinBezirk, wie intern reagiert wurde, heißt es aus dem Büro der Landesrätin: "Da etwaige Dienstfreistellungen in den Aufgabenbereich und die Kompetenz der Geschäftsführung fallen, wurde das Schreiben an die FH Joanneum weitergeleitet." Weiters gebe es "keinerlei Grund, daran zu zweifeln, dass die Geschäftsführung bei ihren Entscheidungen das Wohl des Unternehmens als auch der Mitarbeitenden bestmöglich berücksichtigt." Die Freistellung sei demnach im Sinne der Fachhochschule und deren Mitarbeiter erfolgt.
Neos-Anfrage an Wirtschaftslandesrätin
Großes Unverständnis kommt indes von Neos-Landeschef Niko Swatek, der im Status quo ein Meisterstück in Sachen Geldverbrennung ortet. In einer 25 Punkte umfassenden Anfrage an Eibinger-Miedl fordert er nun Antworten.
"Die Landesrätin muss endlich Verantwortung übernehmen", so Swatek, "ständig redet die Landesregierung von Personalmangel und bezahlt zugleich Menschen fürs Däumchendrehen. Das darf wirklich nicht wahr sein. Eibinger-Miedl muss sofort eine Lösung finden und aufklären, ob es weitere dieser Geistermitarbeiter gibt."
*= Dieser Absatz wurde am 7.8.2024 um 14.28 Uhr ergänzt.
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