Neue Kriterien für die Supervision
Das Land Steiermark hat kürzlich die Kriterien für die Supervision – also die Beratung – in der Behinderten- sowie in der Kinder- und Jugendhilfe neu ausgegeben. „Das sind besonders herausfordernde berufliche Aufgaben, daher brauchen die Mitarbeiter beste Unterstützung“, unterstreicht Soziallandesrätin Doris Kampus. In ihrem Auftrag wurden nun die inhaltlichen Kriterien für die in diesem Bereich zwingend vorgeschriebene Supervision präzisiert. So benötigen Supervisoren künftig beispielsweise zwingend eine abgeschlossene Hochschulausbildung und ausreichende Praxiserfahrung von über 8.000 Stunden.
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