Diskriminierung: Strafe für Immobilienmakler
AK klagte und bekam Recht, weil bosnischer Name Hinderungsgrund war.
Diskriminierung am Wohnungsmarkt: Über dieses immer häufigere Phänomen berichtete die WOCHE bereits im Oktober und machte auch auf einen gerichtsanhängigen Fall aufmerksam. Nun teilte die Arbeiterkammer mit, dass erfolgreich geklagt wurde und der Betroffenen eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 500 Euro zugesprochen wurde.
Ethnische Herkunft als Grund
Ausschlaggebend war der bosnische Name der Klägerin. Die 27-jährige Bosnierin kontaktierte einen Immobilienmakler, um eine Wohnung zu mieten. Dieser antwortete umgehend: Die Wohnung würde nur an EU-Bürger vermietet werden.
„Die Betroffene wurde in Wirklichkeit vom Makler und vom Vermieter diskriminiert: Der Makler müsste den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass er gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Zudem darf der Makler den Wunsch des Vermieters so nicht weitergeben“, erklärt Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes.
Die Wohnung wurde nicht besichtigt, da klar war, dass sie die Wohnung nicht bekommen würde. „Es wurde nur wegen dem Namen angenommen, dass die Frau keine Österreicherin ist“, sagt die Expertin und klärt auf, dass laut Gleichbehandlungsgesetz niemand aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft diskriminiert werden darf.
Als Ausgleich für die erlittene persönliche Beeinträchtigung wegen ethnischer Diskriminierung forderte die AK vom Makler 500 Euro Schadenersatz. Dieser lehnte die Forderung zunächst ab, weshalb die AK klagte, Recht bekam und der Makler schlussendlich die 500 Euro sowie die entstandenen Kosten zahlte.
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