Gemeinderatswahlen 2020
Der lange Weg in den Bürgermeistersessel

Am 28. Juni wurden bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark die neuen Bürgermeister und Gemeinderäte gewählt. | Foto: meinbezirk.at
  • Am 28. Juni wurden bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark die neuen Bürgermeister und Gemeinderäte gewählt.
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Sie sitzen an den "Schalthebeln" in der Gemeindestube und in ihren Händen liegt damit das Wohl einer Gemeinde – die Ortskaiser, sprich: Bürgermeister. Wer in den steirischen Rathäusern und Gemeindeämtern künftig den Chefsessel einnimmt, wurde, neben der Zusammensetzung des Gemeinderats, bei der Gemeinderatswahl am 28. Juni entschieden.

Indirekte Wahl

Während in den restlichen Bundesländern die Bürgermeister direkt gewählt werden, "ticken" die Wahlurnen in Wien, Niederösterreich und der Steiermark etwas anders: Hier gibt es keine Direktwahl, sondern das Listenwahlrecht. Das bedeutet, die Wähler stimmen für eine Partei, die stärkste Partei wiederum schlägt im Gemeinderat einen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin vor, der oder die schließlich vom Gemeinderat in dessen konstituierenden Sitzung gewählt wird. 
Interessantes Detail: Der Bürgermeister muss nicht dem Gemeinderat angehören, sondern kann als sogenannter Volksbürgermeister gewählt werden - einzige Voraussetzung: Er muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben und in den Gemeinderat wählbar sein. 

Zeitintensiv und fordernd

Wenn ein Wahl-Sieg auch bedeutet, seine Vorstellungen zur Gemeindeführung gut kommuniziert und damit Anklang gefunden zu haben, so beginnt die eigentliche Arbeit und Verantwortung für die Gemeinde erst nach der Wahl. Dass dies in den meisten Fällen kein Honiglecken ist, wissen vor allem auch jene etwa zwei Drittel der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die ihr Amt neben ihrem zivilen Beruf ausüben. Dabei wendet ein großer Teil der Ortschefs 60 bis 70 Wochenstunden für Zivilberuf und Amt auf. Im Vergleich zu "früher" braucht ein Bürgermeister heutzutage auch vermehrt Managerqualitäten und es bleibt weniger Zeit für Repräsentation. Nicht umsonst genießen die Bürgermeister auch statistisch das mit Abstand höchste Vertrauen aller politischen Ebenen im Land.

Verwandtschaft tabu

Interessant und erwähnenswert sind auch die in der Steirischen Gemeindewahlordnung festgeschriebenen Verwandtschaftsverhältnisse, welche innerhalb des Gemeindevorstands nicht vorkommen dürfen:
"Ausgenommen von der Wählbarkeit in den Gemeindevorstand ist eine Person, die mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister oder bereits gewählten Gemeindevorstandsmitgliedern bis zum zweiten Grad in gerader Linie oder in der Seitenlinie verwandt ist, verschwägert ist oder mit einer dieser Personen in einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft lebt oder im Verhältnis eines Wahlelternteiles oder Wahlkindes steht."

Konstituierende Sitzung 

Die neugewählten Mitglieder des Gemeinderates treffen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einberufung zur konstituierenden Sitzung. In dieser haben die Mitglieder des Gemeinderates die Angelobung zu leisten. Nach der Verteilung der Vorstandssitze auf die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien sind die Wahlen des Bürgermeisters und der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes durchzuführen. Dies erfolgt mittels Stimmzettel. Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates ist öffentlich, eine Ausschließung der Öffentlichkeit hat die Ungültigkeit der Wahlen zur Folge.

So wird gewählt:

  • Konstituierende Sitzung der neugewählten Mitglieder des Gemeinderates
  • Wahlen des Bürgermeisters und der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes
  • Die Wahlen erfolgen mittels Stimmzettel
  • Die konstituierende Sitzung ist öffentlich
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