ÖAMTC-Tipps
Das wird 2023 neu im Straßenverkehr
Buntes Paket: Die nächste Stufe der CO2-Bepreisung sowie der regionale Klimabonus stehen an, es gibt Verschärfungen bei NoVA sowie motorbezogener Versicherungssteuer, Änderungen bei Firmen-E-Fahrzeugen und News zu Pendlereuro und Pendlerpauschale.
STEIERMARK. Der ÖAMTC bringt passend zum Jahreswechsel eine Zusammenfassung aller Neuerungen rund um Auto, Straßenverkehr und Co. Prinzipiell raten die Expertinnen und Experten des Mobilitätsclubs: "Aufgrund der bisherigen und künftig geplanten Besteuerung, beim Autokauf nochmals stärker auf niedrige CO2-Emissionen und damit einen niedrigen Verbrauch zu achten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel."
Spritpreise steigen
Die zusätzliche CO2-Bepreisung, die im Oktober 2022 in Kraft getreten ist, wird mit Jahresbeginn 2023 weiter erhöht. Geplant war eine Erhöhung von 30 auf 35 Euro je Tonne CO2. Aufgrund der massiven Preissteigerungen bei fossilen Energieträgen sieht das Gesetz nun jedoch eine Halbierung der geplanten Erhöhung auf 32,5 Euro je Tonne vor. Damit steigen die Preise an den Zapfsäulen um 0,75 Cent je Liter Diesel und 0,68 Cent je Liter Benzin.
Klimabonus neu
Die Höhe des regionalen Klimabonus, der die Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung abfedern soll, wird 2023 aller Voraussicht nach vom Wohnort abhängen. Je nach Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und allgemeine Infrastruktur (Krankenhäuser, Schulen etc.) erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich mehr oder weniger Geld. Die tatsächliche Höhe müssen die Klimaministerin und der Finanzminister noch gemeinsam festlegen. Personen unter 18 Jahren erhalten die Hälfte des regionalen Klimabonus; Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, den Maximalbetrag des regionalen Klimabonus.
Erhöhte Pendlerpauschale läuft aus
Die aufgrund der hohen Spritpreise temporär erhöhten Beträge von Pendlerpauschale und Pendlereuro sollen nur noch bis inklusive Juni 2023 gültig sein. Ganz generell sieht der ÖAMTC aber bei der Pendlerpauschale dringenden Reformbedarf: "Es ist höchste Zeit, dass Pendlerinnen und Pendler eine einkommensunabhängige und kilometergenaue Kostenabgeltung gewährt wird."
Verschärfung bei NoVa
Die NoVA - die einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist - steigt mit Jahreswechsel um einen Prozentpunkt für alle neuen Pkw, die mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren. Dies entspricht einem Normverbrauch von vier Liter Diesel bzw. rund 4,6 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Bei einem Auto um 30.000 Euro netto bedeutet dies beispielsweise ein Plus von 300 Euro gegenüber 2022. Für verbrauchsstärkere Autos wird es noch teurer: Pkw, die mehr als 170 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen (2022: 185 Gramm CO2 je Kilometer), zahlen ab 2023 einen Malus. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als ca. 6,5 Liter Diesel oder rund 7,5 Liter Benzin.
Zusätzlich dazu zahlt man 2023 einen Malus von 70 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2022: 60 Euro). Darüber hinaus wird der Maximal-Steuersatz für den NoVA-Prozentsatz bei Pkw mit Jahresbeginn auf 70 Prozent angehoben (2022: 60 Prozent). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von über 15 Liter Diesel oder beinahe 18 Liter Benzin und mehr - also rund dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner. Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu NoVA-Verschärfungen, wenn auch erst ab höheren Verbräuchen.
Motorbezogene Verischerungssteuer
Die motorbezogeneVersicherungssteuer fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2023 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2022. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann hier ausgerechnet werden.
Verschärfung bei Dienstfahrzeugen
Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2023 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 132 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern, die Abkürzungen beziehen sich auf die weltweit harmonisierte Messverfahren) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.
Erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Laden eines E-Firmenautos (aber auch Firmen-E-Bikes etc.) einen Kostenersatz vom Arbeitgeber, dann soll dieser künftig lohnsteuer- und abgabenfrei sein. Ab 2023 sollen Arbeitgeber zudem die Kosten der Errichtung einer Lademöglichkeit (Wallbox u. ä.) bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Hause von bis zu 2.000 Euro lohnsteuer- und abgabenfrei übernehmen können.
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