Ciao amore: Teure Folgen bei der Partnersuche

Liebe im Netz: Viele suchen online nach dem richtigen Partner. | Foto: Fotolia
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"Allein heuer haben wir in Graz bereits über 50 Anfragen", berichtet Bettina Schrittwieser, Konsumentenschutz-Leiterin der Arbeiterkammer Steiermark. Was 2017 Thema war, geht 2018 gleich intensiv weiter. Die Online-Partneragentur Parship verrechne Mitgliedern, die vom Vertrag zurücktreten, horrende Summen, was laut Konsumentenschutz keinesfalls gerechtfertigt ist.

14 Tage Kündigungsrecht

"Der aktuelle Fall einer Grazerin zeigt, wie unverhältnismäßig die Forderung von Parship ist", meint Schrittwieser. Die Grazerin meldete sich bei der Agentur an, kündigte den Vertrag aber nach sechs Tagen. "Laut Gesetz ist es möglich, Fernabsatzverträge, das sind Verträge ohne persönliche Anwesenheit der Parteien und solche, die über Internet, Telefon oder Fax abgeschlossen werden, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen", erklärt die Konsumentenschutz-Expertin. Es müsse lediglich ein Wertersatz für die Zeit, in der die Plattform genutzt wurde, bezahlt werden. "Das ist bei allen Fernabsatzverträgen so."

Hohe Rechnung für kurze Zeit

"Die besagte Grazerin hätte für eine Jahresmitgliedschaft 314 Euro bezahlen sollen. Als Wertersatz für die sechs Tage, in der sie die Plattform nutzte, wurden ihr 235 Euro verrechnet", schildert die Expertin. Der Konsumentenschutz fordert eine tageweise Berechnung für den Ersatz, nach der die Grazerin 5,16 Euro zahlen müsste.
"Wir schreiben Parship mindestens zweimal an, bevor wir klagen", so Schrittwieser. Bisher waren außergerichtliche Lösungsversuche nicht erfolgreich. "Wenn wir aktiv klagen, gibt es ein Versäumungsurteil, weil Parship nicht zu den Verhandlungen kommt."
Neben aktiven Akten, von denen es zu diesem Thema letztes Jahr 37 gab, bietet der Konsumentenschutz auch passiven Rechtsschutz, falls die Verbraucher geklagt werden. "Wir raten, den verlangten Wertersatz nicht zu zahlen und sich an uns zu wenden", appeliert Schrittwieser.

Ersatz für geknüpfte Kontakte

Auf WOCHE-Nachfrage erklärt Parship: "Innerhalb der 14-tägigen Frist können Mitglieder ihren Vertrag ohne Begründung widerrufen. Wir behalten uns jedoch Wertersatz vor. Das bedeutet: Wer eine Premium-Mitgliedschaft kauft, bekommt eine Mindestanzahl an Kontakten garantiert. Das ist der Kern, Sinn und Zweck unseres Services. Denn aus einem solchen Kontakt kann sich eine Partnerschaft fürs Leben entwickeln." Es werde nur für geknüpfte Kontakte ein Wertersatz berechnet. "Wenn ein Mitglied bis zum Widerruf keinen einzigen Kontakt hatte, fordern wir natürlich auch keinen Wertersatz und erstatten den kompletten Preis für die Premium-Mitgliedschaft. Diese Regelung dient dem Schutz und der Zufriedenheit unserer Mitglieder - sie schützt vor massenhaft versendeten E-Mails und Enttäuschungen durch halbherzige, kurzfristige Kontakte", heißt es von Parship.

AK Konsumentenschutz


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Leitet den Konsumentenschutz: Bettina Schrittwieser | Foto: AK/Buchsteiner
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