OP-Skandal in Graz
13-Jährige bei Schädelbohrung: Aussagen geändert
Die 13-jährige Tochter einer Neurochirurgin, die am LKH Graz bei einer Operation im Saal anwesend war, soll laut dem Anwalt des Opfers das Bohrloch in den Schädel gesetzt haben. Laut Medienberichten hat ein Chirurg, der an der Operation beteiligt war, seine Angaben geändert.
GRAZ/STEIERMARK. Der Fall, in dem die 13-jährige Tochter einer Neurochirurgin am LKH Graz bei einer Hirn-OP nicht nur im OP-Saal anwesend gewesen sein, sondern auch aktiv an der Operation teilgenommen haben soll, zieht immer weitere Kreise. Laut dem Anwalt des Opfers, Peter Freiberger, soll die 13-Jährige nämlich das für die Operation notwendige Loch in den Schädel des Opfers gebohrt haben. Das soll eine an der OP beteiligte Person bei einer Befragung der KAGes, laut dem Anwalt, zugegeben haben. So die erste Version.
Daraufhin folgte eine Klage gegen alle an der Operation beteiligten Personen, auch eine Forderung nach Schmerzensgeld soll gestellt worden sein, obwohl die Operation ohne Komplikationen verlaufen sei. „Die Operation darf der Facharzt nur mit Einwilligung des Patienten durchführen, diese ist substituiert bei einem Notfall, diese Rechtfertigungsgründe gelten aber nicht für eine 13-Jährige“, so Freiberger. Dadurch sei es zu einer Körperverletzung gekommen und auch ein Schmerzensgeldanspruch stelle sich.
Aussagen geändert
Laut Bericht der "Kronen Zeitung" liegt nun der Abschlussbericht vor, der unter anderem besagt, dass ein beteiligter Arzt zweimal seine Aussage geändert hat. Nicht irrelevant für den Fall, geht es immerhin um die Beteiligung der 13-Jährigen und inwiefern und wie weit die Mutter diese zugelassen hat. Es heißt: "Demnach hätte das Mädchen zwar ihre Hand auf seine Hand gelegt. Die Bohrung habe aber der Arzt durchgeführt, das Mädchen habe keinen Druck ausgeübt", so die "Kronen Zeitung". Weiters heißt es, dass die Entscheidung noch steht, ob eine Anklage erhoben wird oder nicht.
Die Chirurgin und der Operateur wurden infolge des Bekanntwerdens des Falles entlassen. Allen Beteiligten wurde intern eine strenge Verwarnung ausgesprochen, auch weitere Konsequenzen habe man sich vorbehalten, je nach Ergebnis des Ermittlungsverfahrens. Insgesamt geht es um sieben Personen und den Verdacht der schweren Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft Graz – der der Fall übertragen wurde – wird demnächst über eine mögliche Anklageerhebung entscheiden. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
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