750.000 Diagnosen
Diagnostikzentrum Graz feierte 30 Jahre Jubiläum
Am Montag feierte das Diagnostikzentrum Graz (DZG) sein 30-jähriges Bestehen, in dieser Zeit wurden rund 750.000 Diagnosen gestellt. Zum Jubiläum wurde im Beisein von Landeshauptmann Christopher Drexler ein neuer Computertomograph (CT) in Betrieb genommen.
GRAZ. Seit der Gründung im Jahr 1993 ist das Diagnostikzentrum Graz (DZG) auf der Mariatroster Straße 41 wichtiger Bestandteil der steirischen Gesundheitsversorgung. Das DZG Graz war das erste private Diagnostikzentrum der Steiermark, zum Jubiläum blickte man stolz zurück: Seit 1993 wurden mehr als 750.000 Befundungen vom über 40-köpfigen Team durchgeführt. In Zukunft soll diese Zahl weiter steigen, bewegte sich die Nachfrage über die Jahre kontinuierlich in die selbe Richtung. „Unsere Philosophie ist Hightech-Diagnostik mit Herz, bei der wir nie vergessen, dass der Mensch, der Patient, immer im Mittelpunkt steht.”, so Gründer und ärztlicher Leiter Peter Kullnig.
Neuer Scanner zum Jubiläum
Zum 30. Jubiläum des Zentrums wurde, gemeinsam mit Landeshauptmann Christopher Drexler und Stefan Ulzheimer, Programmdirektor Photon-counting CT, ein neuer, ultra-hochauflösender, quantenzählender Scanner in Betrieb genommen. Das DZG ist damit weltweit die erste medizinische Einrichtung, die zwei dieser photonenzählende Computertomographen betreibt. Die Scans ermöglichen beispielsweise Bilder der Lunge oder des Herzens in Bewegung in großer Detailtreue und Informationstiefe. „Für diese Leistung und seine Hingabe über Jahrzehnte möchte ich mich bei Dr. Kullnig und seinem Team auf das Herzlichste bedanken, denn ohne dieses Engagement wäre dies niemals möglich gewesen“, betonte Landeshauptmann Christopher Drexler zum Jubiläum.
Das von Peter Kullnig 1993 gegründete Diagnostikzentrum Graz ist ausgestattet mit vier MRTs und den zwei CTs. Beschäftigt werden über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Befunde zu den Untersuchungen gibt es in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die Leistungen des DZG stehen allen Patientinnen und Patienten sowohl von Zuweisern mit Kassenvertrag als auch von Wahlärzten gleichermaßen zur Verfügung.
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