Ölheizungsstatus
Gegenwärtige Rechtslage Heizen mit Öl

- Momentan gilt für Sie als Ölheizungsbesitzer: ohne der Zustimmung des Parlaments bleibt es beim Entwurf und das EWG ist nicht wirksam!
- hochgeladen von Erich Timischl
Was ist erlaubt und was nicht? Verbote sowie ein zwangsweiser Ausstieg aus fossilen Energieträgern werden von Ölheizungshaushalten weder als geeignete Mittel noch als leistbar und durchführbar gesehen. Das haben Sie uns in der jüngste EWO-Umfrage im Juni 2023 unter 21.500 Ölheizern, mit einer sensationellen Beteiligung von knapp 20% bestätigt.
Leider sind wir immer wieder mit Falschaussagen zu einem „Aus“ der Ölheizung mit 2025 konfrontiert. Es ist also nicht verwunderlich, dass sich viele Ölheizungshaushalte fragen, wie lange Sie Ihre Ölheizung noch betreiben dürfen. Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern! Derzeit gilt für Sie als Ölheizungsbesitzer: Das Heizen mit Ihrer bestehenden Anlage ist uneingeschränkt möglich. Von EWO erfahren Sie alle Fakten zur Rechtslage beim Heizen mit Öl und zu einer Zukunft mit klimafreundlichen Flüssig-Brennstoffen.
Status Quo:
Die Verhandlungen zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) sind noch lange nicht abgeschlossen. Der Ausgang dieser wird zeigen, wie es beim Heizen mit Öl in Österreich weiter geht. Wir erinnern uns zurück: ursprünglich hätte das Gesetz 2023 in Kraft treten sollen. Dieser Terminplan ist bereits in die Ferne gerückt. Für einen Beschluss der Regierungsvorlage braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Dies erfordert die Zustimmung einer großen Oppositionspartei, die derzeit nicht wahrscheinlich scheint. Auch die wohnrechtlichen Regelungen, insbesondere die Kostenfrage (z.B. Wer übernimmt die Kosten des Heizungswechsel in einem Mietobjekt?) sind noch weitgehend ungeklärt. Ein weiterer Stolperstein: für den von der Regierung angestrebten Umstieg von rund 600.000 Ölheizungen und 1,1 Millionen Gasheizungen bis 2040 müssten rund 100.000 Heizungen pro Jahr getauscht werden.
Momentan gilt für Sie als Ölheizungsbesitzer: ohne der Zustimmung des Parlaments bleibt es beim Entwurf und das EWG ist nicht wirksam! Das bedeutet im Konkreten:
In keinem geltenden Gesetz findet sich ein fixes Datum bis zu dem bestehende Ölkessel entfernt werden müssen.
Nur in NEU ERRICHTETEN Gebäuden ist das Errichten einer Ölheizung, die mit flüssigen, fossilen Brennstoffen betrieben wird, verboten. Ausnahmeregelungen gibt es für Zu- und Anbauten.
Der einfache Kesseltausch, das heißt der Umstieg von einer bestehenden Ölheizung auf moderne Öl-Brennwerttechnik ist erlaubt. In Salzburg gilt eine Bewilligungspflicht in Form der Alternativenprüfung.
Eine IWO-Information für Ölheizungshaushalte die ich mit der Bevölkerung unbedingt teilen -still ist es in der allgemeinen Medienlandschaft geworden!
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