EU-Verordnungen
Von Gurkenkrümmung bis Traktorsitzbreite
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In Teil 3 unserer Serie präsentieren wir eher kuriose Entscheidungen der EU.
BEZIRK GMÜND. Im Jahr 1988 erließ die EU die Verordnung zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken, die das Gemüse anhand verschiedener Merkmale in unterschiedliche Güteklassen einteilte. In der Verordnung wurde unter anderem bestimmt, dass eine Gurke der Handelsklasse "Extra" maximal eine Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimetern Länge aufweisen durfte. Die Europäische Kommission setzte die Verordnung 2009 wieder außer Kraft. "Oftmals wird von einer ‚Regulierungswut‘ in Brüssel gesprochen, aber viele Verordnungen sind in Wahrheit gar nicht so absurd, wie sie im ersten Moment scheinen. So zum Beispiel hat sich der Handel die Vorschriften für die Gurkenkrümmung gewünscht, um sie besser schlichten zu können, wodurch mehr Gurken in einen Standardkarton passen", erklärt eine Händlerin aus dem Bezirk Gmünd, die anonym bleiben möchte.
Ein festgelegter Krümmungsgrad für die Banane ist nur eine Legende, tatsächlich aber müssen Bananen, die in die EU eingeführt werden, sowie innerhalb der EU produzierte Bananen eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm besitzen. Einer speziellen Vermarktungsnorm unterliegen auch Äpfel: Für alle Klassen und Sorten gilt eine Mindestgröße von 60 Millimeter Durchmesser bzw. ein Mindestgewicht von 90 Gramm.
Die EU verfolgt uns sogar bis ins Bett: So ist zum Beispiel das Füllvermögen von Kondomen – die laut EU-Beschluss von 1993 als "medizinische Vorrichtung" eingestuft sind – geregelt. Ein Kondom muss mindestens 16 cm lang sein und fünf Liter Flüssigkeit aufnehmen können.
Bei Landwirten sorgte zum Beispiel die Traktorsitzverordnung für Kopfschütteln. Diese schrieb unter anderem die Breite der Sitzfläche vor. Diese Verordnung wurde aber wieder abgeschafft.
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Wie die perfekten Pommes Frites aussehen, war bisher eine Philosophie für sich - die einen bevorzugen sie hell und weich, die anderen goldbraun und knusprig. Durch eine Verordnung der EU im Jahr 2018 dürfen unter anderem Pommes nur noch "goldgelb" verkauft werden. Was genau "goldgelb" bedeutet, bleibt allerdings offen. Diese Verordnung wurde erlassen, um den Acrylamidgehalt in bestimmten Lebensmitteln zu senken. Dieses entsteht, wenn Stärke erhitzt wird. In hoher Konzentration - also bei zum Beispiel zu langem Frittieren - gilt es als gesundheitsgefährdend. Laut Studien soll zu viel Acrylamid im Essen das Krebsrisiko erhöhen.
![Kein Badetag ohne Eis und Pommes! | Foto: ExQuisine/Fotolia](https://media04.meinbezirk.at/article/2023/11/23/2/37344342_L.jpg?1700725021)
- Kein Badetag ohne Eis und Pommes!
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