Landesgericht Krems
Vier Monate bedingt für Bauchstich

Schuldspruch am zweiten Verhandlungstag. | Foto: Kurt Berger
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Ein Jugendlicher wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu vier Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Bewährung verurteilt. Nicht rechtskräftig.
SCHREMS. Im Oktober 2023 kam es auf einem Spielplatz in der Nähe des Sportplatzes in Schrems zu einem folgenschweren Vorfall. Einige Jugendliche hatten sich dort getroffen.

Plötzlich geblutet

Zwischen zwei Freunden kam es zu einer Diskussion. Plötzlich schrie einer auf, hielt sich den blutenden Bauch. Die Anwesenden riefen Rettung und Polizei. Das Opfer, das schwere Verletzungen erlitten hatte, gab bei seiner Einvernahme an, der Freund habe ihn mit einem Messer gestochen.

Nicht geständig

Der Beschuldigte musste sich am Kremser Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Er bekannte sich nicht schuldig, gab an, dass sein Freund sich durch einen Sturz auf Glasscherben, die am Boden gelegen seien, verletzt haben könne. Messer sei keines im Spiel gewesen.

Gutachten bestätigt Messerstich

Zur Einvernahme weiterer Zeugen und zur Einholung eines Sachverständigengutachtens war vertagt worden. Bei der zweiten Runde am Landesgericht waren die Zeugenaussagen allerdings teils vage. Niemand hatte einen Messerstich gesehen. Das Gutachten schloss aus, dass die schwere Verletzung durch einen Sturz auf Glasscherben verursacht worden seien, es handle sich um eine Stichverletzung.

Inzwischen umgezogen

Der Angeklagte blieb bei seiner Verantwortung, das Geschehene tue ihm leid. Die Konsequenzen für ihn seien erheblich. Er habe seine Lehrstelle verloren, die Familie hätte auf Grund von Vorverurteilungen in seinem Umfeld sogar umziehen müssen.

Kein aktives Zutun

Die Anwältin des Opfers forderte eine Entschädigung von insgesamt 6556 Euro für ihren Mandanten. Der Verteidiger sagte in seinem Schlusswort, die einzig objektive Tatsache in dem Verfahren sei, dass es ein Opfer gebe. Sein Mandant habe jedenfalls kein aktives Zutun zu den Verletzungen geleistet. Das Opfer und andere Zeugen hätten versucht, den Beschuldigten schlecht zu machen.

3000 Euro für Opfer

Die Richterin fällte letztlich einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung und verurteilte den Beschuldigten zu vier Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Bewährung. An das Opfer muss der Angeklagte 3000 Euro zahlen. Weitere Forderungen wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Kein Vorsatz

Die Richterin begründete den Schuldspruch mit der ersten Angabe des Opfers, dass es einen Messerstich erlitten habe. Sie glaube aber nicht, dass der Angeklagte das Opfer vorsätzlich habe stechen wollen. Der genaue Vorgang sei nicht mehr zu eruieren. Auch die Zeugen seien von dem Vorfall unter Schock gestanden, ihre Erinnerungen ungenau. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger

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