Rasenmäher & Co.
Hier gelten Ruhezeiten in den Gemeinden
Der Frühling ist da, Zeit zum Garteln – wann dürfen Rasenmäher, Flex und Co. aber laufen?
BEZIRK GMÜND. Lärm ist einer der häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Das NÖ Polizeistrafgesetz räumt Gemeinden die Möglichkeit ein, selbst Ruhezeiten festzulegen. Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann daher von Gemeinden selbst mittels ortspolizeilicher Verordnung bestimmt werden. Grundsätzlich sollte aber jedenfalls nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ungebührlicher Lärm unterlassen werden.
In den Gemeinden im Bezirk Gmünd gibt es ganz unterschiedliche Regelungen. Der Großteil hat keine spezielle Verordnung. Übliche Ruhezeiten werden großteils von selbst eingehalten, wie zum Beispiel in Unserfrau-Altweitra: "Die meisten Bewohner halten sich auch so daran, dass an Sonn- und Feiertagen nicht Rasen gemäht wird", erklärt Andreas Leitner.
In Großschönau gibt es lediglich eine Empfehlung: "Montag bis Samstag zwischen 20 und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sollte nicht gemäht werden", so Amtsleiter Andreas Schäfer.
Hier gelten Verbote
In fast allen Gemeinden, die eine Verordnung erlassen haben, ist die Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren bzw. anderen lärmerzeugenden Geräten ganztägig an Sonn- und Feiertagen verboten. Zusätzlich gibt es auch an den Werktagen (Montag bis Samstag) Ruhezeiten: In Weitra gilt ein Verbot von 21 bis 6 Uhr, in Hoheneich von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr und in Gmünd darf man ebenfalls von 12 bis 13 Uhr sowie von 20 bis 6 Uhr keine stark lärmenden Haus- und Gartenarbeiten verrichten. In Schrems ist täglich von 20 bis 7 Uhr der Betrieb von lauten Geräten untersagt, in Heidenreichstein von 22 bis 6 Uhr und an Samstagen ab 20 Uhr. In Bad Großpertholz darf werktags in der Zeit zwischen 21 und 6 Uhr nicht Rasen gemäht werden.
In Amaliendorf-Aalfang ist das Rasenmähen nur an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Litschau hat eine besondere Regelung, gültig im Sommer: "Von 15. Juni bis 15. September ist die Benützung von Kreissägen, Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren und sonstigen Geräten täglich in der Zeit von 20 bis 6 Uhr verboten", informiert Martina Kainz vom Bürgerservice.
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