Bezirk Gänserndorf
Steuer frei für PV-Anlagen

- Energieexperte Gottfried Rotter.
- Foto: zVg Rotter
- hochgeladen von Elisabeth Bendl
Gute Neuigkeiten für PV-Anlagen Errichterinnen und Errichter: Seit Anfang Jänner wird die Förderung umgestellt.
BEZIRK GÄNSERNDORF. Bis Ende Dezember 2023 gab es vier Förder-Calls im Jahr, bei denen man am Stichtag schnell sein musste, um Geld vom Staat für die PV-Anlage zu bekommen. Seit Anfang Jänner gibt es ein neues Förderungssystem - vorerst befristet bis 31. Dezember 2025. Es entfällt nämlich die Umsatzsteuer auf die Anlage, deren Zubehör sowie Speicher und die Installation.
Gottfried Rotter aus Groß-Enzersdorf, Geschäftsführer der e-marke Austria und Gründer und Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmewende, erklärt, was genau gefördert wird:
"Dem Nullsteuersatz unterliegen netzgebundene Anlagen und Anlagen im Inselbetrieb mit einer gesamten Engpassleistung bis 35 kWp (kiloWattpeak). Auch sogenannte Balkonkraftwerke (max 800Wp). Das sind Photovoltaikmodule, die auf dem Balkon montiert und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Notwendige Umbauten im Verteiler oder Effizienzsteigerungen mit Elektrospeichern werden ebenso gefördert, wenn diese im Zuge eines Baues einer PV-Anlage installiert werden."
Weitere Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Ebenso gilt, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingebracht worden ist. Als Stichtag für komplette Installationen (nicht für den reinen Kauf) gilt aber nicht das Bestelldatum, sondern die Inbetriebnahme. Für gewerbliche Anlagen, die von der Umsatzsteuerbefreiung nicht erfasst sind, kann im kommenden Jahr regulär über das EAG bei den nächsten Fördercalls der OeMAG ein Förderantrag gestellt werden.
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