18-Jähriger schoss aus Auto
Jungen Waffenbesitzer wurde Waffenschein entzogen

Ein erst 18-jähriger Jungjäger schoss aus einem PKW-Fenster: Waffen abgenommen. | Foto: Symbolfoto/pixabay
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  • Ein erst 18-jähriger Jungjäger schoss aus einem PKW-Fenster: Waffen abgenommen.
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Gegen einen erst 18-jährigen Jung-Jäger wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.  Laut einem Augenzeugen soll er aus einem Auto geschossen haben. Die Ermittlungen laufen derzeit.

KÖSTENDORF. Am Nachmittag des 23. Novembers wurde die Polizei von einem Augenzeugen verständigt, dass vermutlich ein 18-jähriger Flachgauer aus einem Auto heraus einen Schuss abgegeben haben soll. Laut ersten Recherchen war der Jung-Jäger im Zuge einer Treibjagd im Gemeindegebiet von Köstendorf unterwegs. Der Zeuge hatte auf der Köstendorfer Landesstraße (L 206) beobachtet, wie eine Person aus einem abgestellten Autofenster eines Personenkraftwagens (PKW) heraus mit einer Langwaffe über die Gegenfahrbahn in Richtung einer Wiese in Richtung eines angrenzenden Waldes zielte. Der Schütze soll dabei zumindest einen Schuss abgegeben haben. Der Zeuge verständigte daraufhin die Polizei.

Die Treibjagd fand in der Nähe der Gemeinde Köstendorf statt. | Foto: Franz Neumayr    7.10.2008 Luftbild der Gemeinde Köstendorf im Salzburger Flachgau
  • Die Treibjagd fand in der Nähe der Gemeinde Köstendorf statt.
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Vier Gewehre abgenommen

Die herbeigerufenen Beamten stellten insgesamt vier Langwaffen (Gewehre), die der 18-Jährige legal besitzt, sicher. Es wurde gegen den jungen Waffeninhaber ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Weitere behördliche Ermittlungen laufen.

In Österreich ist der Erwerb und der Besitz von Langwaffen - dazu zählen die Jagdgewehre - ab dem 18. Lebensjahr möglich. Die Voraussetzungen dafür sind die Registrierung im Zentralen Waffenregister (ZWR) und / oder eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Jagdschein (Quelle: BM Inneres).  | Foto: Symbolfoto/pixabay
  • In Österreich ist der Erwerb und der Besitz von Langwaffen - dazu zählen die Jagdgewehre - ab dem 18. Lebensjahr möglich. Die Voraussetzungen dafür sind die Registrierung im Zentralen Waffenregister (ZWR) und / oder eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Jagdschein (Quelle: BM Inneres).
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Zulassung zur Jagdprüfung

In Österreich waren 2023 rund 132.000 Jägerinnen und Jäger zugelassen. Im Jagdjahr 2017/2018 gab es in Österreich ca. 130.000 Jägerinnen und Jäger mit gültigen Jagdkarten sowie 11.100 Jagdgastkarten (Quelle: Jagd Österreich). Das entspricht rund 1,5 Prozent der österreichischen Bevölkerung. 

Grundsätzlich benötigt man eine Jagdkarte (Jagdschein). Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheins ist eine erfolgreiche Ablegung der Jungjägerprüfung. Dies ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Da das Jagdrecht eine Ländersache ist, gibt es neun unterschiedliche Bestimmungen.  Wer also eine Jagdprüfung durchführen will, sollte es in dem Bundesland durchführen, in dem er oder sie zur Jagd gehen will.


Waffenbesitz in Österreich

In Österreich ist der Erwerb und der Besitz von Langwaffen - dazu zählen die Jagdgewehre - ab dem 18. Lebensjahr möglich. Die Voraussetzungen dafür sind die Registrierung im Zentralen Waffenregister (ZWR) und / oder eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Jagdschein (Quelle: BM Inneres). 

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Ein erst 18-jähriger Jungjäger schoss aus einem PKW-Fenster: Waffen abgenommen. | Foto: Symbolfoto/pixabay
Die Treibjagd fand in der Nähe der Gemeinde Köstendorf statt. | Foto: Franz Neumayr    7.10.2008 Luftbild der Gemeinde Köstendorf im Salzburger Flachgau
In Österreich ist der Erwerb und der Besitz von Langwaffen - dazu zählen die Jagdgewehre - ab dem 18. Lebensjahr möglich. Die Voraussetzungen dafür sind die Registrierung im Zentralen Waffenregister (ZWR) und / oder eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Jagdschein (Quelle: BM Inneres).  | Foto: Symbolfoto/pixabay
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