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41-Jähriger nach Hitlergruß und NS-Parolen festgenommen

Ein Mann soll gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben und wurde deswegen angezeigt. (Symbolfoto) | Foto: Zeiler
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  • Ein Mann soll gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben und wurde deswegen angezeigt. (Symbolfoto)
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Mit gewissen Handzeichen und verbalen Aussagen soll ein 41-Jähriger gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben und wurde deswegen angezeigt. 

WIEN/FAVORITEN. Zu einem Einsatz der Polizei kam es am Mittwoch, 18. Dezember, gegen 14.10 Uhr in der Gertrude-Fröhlich-Sander-Straße im 10. Bezirk.

Laut der Exekutive soll ein Mann gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben. Der 41-Jährige soll nämlich einschlägige Handzeichen sowie verbale Aussagen getätigt haben. Vermutlich handelt es sich dabei um einen Hitlergruß.

Mann zeigte sich geständig

Das Verbotsgesetz verbietet unter anderem jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus - oft verkürzt bezeichnet als Wiederbetätigung. Verboten ist unter anderem die "Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung" von nationalsozialistischen Verbrechen. 

Verboten ist unter anderem die "Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung" von nationalsozialistischen Verbrechen. (Symbolbild) | Foto: Max Fleischmann/Unsplash
  • Verboten ist unter anderem die "Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung" von nationalsozialistischen Verbrechen. (Symbolbild)
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Der Mann sei am Tatort angehalten und vorläufig festgenommen worden. Bei der Vernehmung habe er sich geständig gezeigt. In Folge wurde auf freiem Fuß angezeigt. 

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Ein Mann soll gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben und wurde deswegen angezeigt. (Symbolfoto) | Foto: Zeiler
Verboten ist unter anderem die "Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung" von nationalsozialistischen Verbrechen. (Symbolbild) | Foto: Max Fleischmann/Unsplash
 (Archiv)  | Foto: EVA MANHART / APA / picturedesk.com

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