Gericht
Zores beim Sunshine Clubbing

- Franz Furtner: War mit Aussagen von Betrunkenen konfrontiert.
- Foto: © bme
- hochgeladen von Bianca Mrak
WILFLEINSDORF/KORNEUBURG (mr). Drei Angeklagte (25, 22 und 20 Jahre) aus Parndorf, Bruck und Neusiedl/S. wurden letzte Woche vor das Landesgericht Korneuburg zitiert.
Sie sollen beim Sunshine Clubbing in Wilfleinsdorf in den frühen Morgenstunden des 27. Mai d.J. in wechselhafter Zusammensetzung mehrere andere Besucher (zum Teil schwer) verletzt haben.
Kerniger Biss ins Ohr
Demnach soll der Erstangeklagte (nach allen Aussagen im Zustand einer respektablen Ölung) im Zuge eines Streites einen Gast ins Ohr gebissen und eine kräftige Bisswunde hinterlassen haben.
Zwei Gäste bewusstlos
Zu dritt sollen sie bei einem jungen Mann und dessen Freundin durch Faustschläge gegen Kopf und Körper gar für eine kurze Bewusstlosigkeit gesorgt und ihnen zahlreiche Hämatome und Abschürfungen zugefügt haben.
Raufhandel
Das Gericht sah den Tatbestand des Raufhandels als erfüllt an, beim Erstangeklagten kam wegen des Ohrbisses noch eine Körperverletzung dazu.
Letzterer (er hatte zwei Vorstrafen) erntete eine neunmonatige Bewährungsstrafe, der Zweitangeklagte wurde im Rahmen einer sog. Diversion zu 900 € Geldbuße verdonnert und Nr. 3 mangels Tatbeteiligung freigesprochen.



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