Gericht: Kfz-"Pickerl" getürkt - Halter wollte nichts gewusst haben

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- Angeklagter Waidmann (65) wollte vom verfälschten "Pickerl" nichts gewusst haben.
- Foto: mr
- hochgeladen von Bianca Mrak
BEZIRK/KORNEUBURG (mr). Bei einer Fahrzeugkontrolle in Bruck war den Polizisten aufgefallen, dass sich die Lochung am "Pickerl" eines Suzuki Vitara nicht mit dem Monat der Erstzulassung deckt.
Die Überprüfung durch die Kfz-Landesprüfstelle ergab, dass die Lochung vom Monat Jänner auf Juni "korrigiert" worden war. Damit ist der Tatbestand der Fälschung besonders geschützter Urkunden erfüllt. Die Verantwortung des Angeklagten, die Lochung müsse in einer slowakischen Werkstatt, in der der Zahnriemen ausgetauscht wurde, ohne sein Wissen verändert worden sein, nahm ihm der Richter nicht ab - zumal der Angeklagte weder Ort noch Name der Werkstatt nennen konnte. Ergebnis: 3 Monate auf Bewährung. Nicht rechtskräftig!


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