Pflegegeld Einstufung angepasst
Oegkv Berufsverband erfreut

Pflegegeld Einstufung  | Foto: Oegkv
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Gleiche Bezahlung für gleiche Leistung: Neue Regelungen für Pflegekräfte ab 1. Oktober

Ab dem 1. Oktober 2024 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft, die die Bezahlung von Pflegekräften in Österreich betrifft. Bisher erhielten Pflegekräfte für dieselbe Tätigkeit weniger Geld als ihre ärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Gesundheitsminister Johannes Rauch hat nun angekündigt, dass diese Ungleichheit beseitigt wird. „Wir glauben, dass dieselbe Leistung auch gleich bezahlt werden soll“, betonte Rauch. Das Honorar für Pflegekräfte wird von 70 auf 90 Euro angehoben, was dem Satz entspricht, den auch Ärztinnen und Ärzte erhalten.

Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Reformpakets, das darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen und die Anerkennung der Pflegeberufe zu verbessern. Die Erhöhung des Honorars ist ein wichtiger Schritt, um die Wertschätzung und die finanzielle Anerkennung der Pflegekräfte zu stärken. „Es ist ein wichtiger Tag für die Pflege in Österreich“, sagte Rauch. 

Neben der Gehaltserhöhung gibt es weitere Maßnahmen, die die Attraktivität des Pflegeberufs steigern sollen. So wird beispielsweise ein Angehörigenbonus von 1500 Euro jährlich eingeführt, der Familienmitgliedern zugutekommt, die den größten Teil der Pflege zu Hause leisten. Zudem wird die Ausbildung im Pflegeberuf stärker gefördert. Jeder Auszubildende erhält einen monatlichen Zuschuss von 600 Euro, und Umsteiger sowie Wiedereinsteiger bekommen während einer vom AMS geförderten Ausbildung ein höheres Pflegestipendium von 1400 Euro im Monat.
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Für Pflegekräfte, die sich weiterbilden und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, bietet der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (OEGKV) ab sofort Fortbildungen zur Selbstständigkeit an. Diese können bequem online gebucht werden und bieten eine wertvolle Unterstützung auf dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit.

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