Ausnahmesituation in Bayern
Verschärfte Einreisebedingungen von Österreich nach Deutschland

- Bayern verschärft die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Für Grenzpendler bleiben die bestehenden Regelungen aufrecht.
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Aufgrund des fehlenden Lockdown-Erfolges im Freistaat Bayern hat der Ministerrat mit 6. Dezember Verschärfungen der momentan geltenden Bestimmungen präsentiert. Die Regelungen sollen vorerst von 9. Dezember bis 5. Jänner gelten.
BRAUNAU, SIMBACH. "Die Zahlen sind einfach zu hoch, die Zahlen müssen runter", betont Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz vom 6. Dezember. Aus diesem Grund wurden mit dem Nikolaustag verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie präsentiert. Diese sollen vorerst von 9. Dezember bis 5. Jänner gelten.
Situation für Grenzpendler
Zwar sollen die Grenzen weiterhin geöffnet bleiben, doch die getroffenen Erleichterungen der Einreisequarantäneverordnung (EQV) sollen für den kleinen Grenzverkehr gestrichen werden. Diese Regelung ermöglichte es bisher jedem, innerhalb von 24 Stunden test- und quarantänefrei vom Ausland kommend nach Deutschland einzureisen, beziehungsweise von Deutschland aus ohne Bedenken ins Ausland zu reisen. Das bedeutet, dass selbst bei einem Grenzübertritt innerhalb von 24 Stunden ein frischer negativer Corona-Test vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall droht eine Quarantäneverordnung. Einkaufsfahren und Tanken wären also nicht mehr möglich.
Für Grenzpendler sollen allerdings die bisherigen Regelungen bestehen bleiben. "Die Regelungen insbesondere für Grenzpendler und Grenzgänger einschließlich Schule und Ausbildung bleiben unberührt", heißt es von Seiten des bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege . Gleiches soll für Besuche von Verwandten ersten Grades, sowie von Großeltern gelten: Der Besuch der Großeltern wird als weitere Ausnahme der Besuche von Verwandten ersten Grades betrachtet.
Die verschärften Maßnahmen sollen mit Mittwoch, 9. Dezember Mitternacht in Kraft treten. Sie sollen vorerst bis 5. Jänner gelten. Nähere Informationen gibt es beim bayrischen Staatsministerium.
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