Pflegegeld gekürzt
Arbeiterkammer Braunau erkämpfte Pflegestufe 6

- Dank der Arbeiterkammer Braunau wurde Pflegestufe 6 genehmigt.
- Foto: Ebner
- hochgeladen von Katharina Bernbacher
Für die Betreuung ihres 17-jährigen Sohnes bezog eine Mutter aus dem Bezirk Braunau Pflegegeld der Stufe 6. Nach einer Untersuchung des Gesundheitszustandes bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde die Pflegeeinstufung auf Stufe 3 zurückgesetzt. Die AK klagte gegen den Bescheid und bekam Recht.
BEZIRK. Die PVA begründete die Kürzung damit, dass sich der Pflegebedarf verringert habe. Der 17-jährige Jugendliche leidet an frühkindlichem Autismus und einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung. Zum An- und Auskleiden, zur Körperpflege und Nahrungsaufnahme sowie zur Verrichtung der Notdurft braucht er die Hilfe seiner Mutter. Der monatliche Pflegebedarf beträgt weit mehr als 180 Stunden, sowohl untertags als auch in der Nacht. Die Herabstufung sei daher jedenfalls unzulässig, so der Gutachter, der den Burschen untersucht hat. Die AK Braunau klagte gegen den Bescheid und bekam Recht. Das Arbeits- und Sozialgericht sprach der Familie wieder das höhere Pflegegeld der Stufe 6 zu. „Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.


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