Reuiger Sexprotz
Mostviertler Sexmonster zu Freiheitsstrafe verurteilt

- Richter Markus Grünberger
- Foto: Probst
- hochgeladen von Eva Dietl-Schuller
Sein übermäßig sexuelles Interesse an Mädchen im Alter zwischen elf und 20 Jahren brachten einen mittlerweile 21-jährigen Mostviertler in St. Pölten vor Gericht.
MOSTVIERTEL. Elf, teils unmündige Kinder soll der Bursche, laut Anklage, vergewaltigt oder sie gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gedrängt haben.
Gegenüber Richter Markus Grünberger bekannte sich der junge Erwachsene weitestgehend schuldig. Es sei ihm wichtig gewesen, dass seine Opfer möglichst unerfahren, besser noch unberührt waren. Ab seinem 16. Lebensjahr suchte er daher entsprechende Kontakte in sozialen Medien und brachte seine Auserwählten teilweise mit Lügengeschichten dazu, seinen Wünschen nachzukommen. Dabei waren sowohl die Mitleidsmasche, wonach er ständig Schmerzen habe, die nur beim Sex verschwanden, wie auch theatralische Bilder, auf denen er mit einer Waffe an der Schläfe seine Selbstmordabsichten vortäuschte, bei seinen Opfern erfolgreich.
40 aktenkundige Sexualkontakte
Die sexuelle Hyperaktivität des Burschen spiegelte sich unter anderen in etwa 40 aktenkundigen Sexualkontakten innerhalb von drei Jahren wieder. Zwischen Mai und Dezember 2019 hatte er trotz Berufstätigkeit zumindest mit acht Mädchen mehrfach und regelmäßig Intimverkehr und mit acht weiteren Mädchen sexuelle Kontakte. Darüber hinaus forderte er meist erfolgreich Bild- und Videodateien, in denen seine Opfer an sich selbst pornografische Handlungen vornahmen, wobei es, wie Verteidiger Andreas Mauhart bemerkte, erstaunlich sei, mit welchen Utensilien die Mädchen teilweise aufwarteten.
Man könne nicht in allen Fällen von Vergewaltigung sprechen, erklärte der Verteidiger. Wie Reaktionen einiger Opfer zeigen, handle es sich nur um die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.
Therapie als Maßnahme
Von den Vorwürfen der Vergewaltigung nahm schließlich auch der Schöffensenat Abstand. Er verurteilte den bislang unbescholtenen, reuigen Sexprotz wegen schweren sexuellen Missbrauchs von teils Unmündigen, wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger, versuchter Nötigung bzw. der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 16 davon bedingt und erteilte die Weisungen zu Bewährungshilfe, sowie einer gerichtlich nachzuweisenden spezialtherapeutische Behandlung (nicht rechtskräftig).
Mauhart bezeichnete das Urteil als „grundvernünftig“. Würde man seinen Mandanten länger einsperren, womöglich ohne entsprechende therapeutische Behandlung, wäre niemandem geholfen. Hier müsse die Therapie als einzig zielführende Maßnahme im Vordergrund stehen.


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