Amstetten/Waidhofen
Landesgericht: Todeslenker bestreitet Alkoholisierung
Am 14. März kam es auf der B 122 in Wanzenöd (Gemeinde Behamberg, Amstetten) zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 53-jähriger Ungar tödlich, ein 58-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten schwer, sowie ein 43-jähriger Kroate leicht verletzt wurden.
BEZIRK. Am Landesgericht St. Pölten konfrontierte Richter Andreas Jungbauer einen 83-Jährigen mit dem Vorwurf, er habe alkoholisiert mit seinem Mercedes trotz doppelter Sperrlinie in einem Vorgang fünf Fahrzeuge überholt und sei mit rund 145 km/h frontal in den PKW des Ungarn gekracht. Gleichzeitig erwischte es auch den PKW des 58-Jährigen, der in den Straßengraben geschleudert wurde, sowie das Fahrzeug des Kroaten.
„Ein Unfall in dem Ausmaß ist dort schon sehr ungewöhnlich“
, erklärte dazu der Ermittlungsbeamte, der von guter Sicht und trockener Straße sprach, aber auch von zwei Anzeigen gegen den Pensionisten wegen überhöhter Geschwindigkeit, eine davon drei Tage die andere wenige Stunden vor dem Unfall.
Keine Erinnerung an den Unfall
Wie Verteidiger Ewald Wirleitner anfangs betonte, habe sein Mandant keine Erinnerung an den Unfall. Er habe keine Erklärung für sein Verhalten, sei aber auch keinesfalls mit 1,22 Promille Alkohol im Blut unterwegs gewesen.
„Ich habe eine Lammstelze von einem Freund geholt“
, gab der Beschuldigte an. Die habe er in den Kofferraum seines Wagens gelegt und „dann ist alles schwarz!“, beschrieb er seine Erinnerungslücke. Bei dem Freund habe er sich etwa 20 Minuten aufgehalten und ein Achterl Wein getrunken. Weder am Tag zuvor, noch vor dem Unfall habe er Alkohol konsumiert.
Wirleitner stellte die Möglichkeit, dass bei der Blutkontrolle etwas schief gelaufen sei, in den Raum. Man habe seinem Mandanten bei der Erstbehandlung Blut abgenommen, allerdings sei in dem entsprechenden Bericht angeführt, dass die Ergebnisse für forensische Zwecke nicht geeignet sind. Eine zusätzliche Untersuchung durch einen Gerichtsmediziner wurde verabsäumt.
Wert von 1,22 Promille
Der Wert von 1,22 Promille würde einer Konsumation von mehr als einer Flasche Wein entsprechen, der Freund bestätigte jedoch, dass er keine Alkoholisierung bei dem 83-Jährigen wahrgenommen und dieser nur ein Achterl bei ihm getrunken habe.
Für den Beschuldigten endete der Unfall mit zahlreichen Frakturen. Der schwer verletzte 58-Jährige kämpft nach mehrwöchigem Spitalsaufenthalt noch mit diversen Beschwerden. Opfervertreter Gerold Ludwig geht von Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro aus, wovon die Versicherung vorerst 5.000 Euro ausbezahlt hat.
Wirleitner beantragte zuletzt unter anderem ein toxikologisches Gutachten, weshalb Jungbauer den Prozess vertagte.
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