Amstetten
Gewalttäter missbrauchte wehrloses Mädchen

Rechtsanwältin Elisabeth Januschkowetz | Foto: Probst
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BEZIRK. Sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person, schwere Körperverletzung und Nötigung standen im Mittelpunkt eines Prozesses am Landesgericht St. Pölten, bei dem der Hauptangeklagte, ein 19-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten, aufgrund des Geständnisses „eine letzte Chance“ seitens des Schöffensenats erhielt.

Wegen Nötigung mitangeklagt

Von zwei wegen Nötigung mitangeklagten Rumänen (je 28 Jahre) aus Melk und Amstetten erschien nur einer zur Verhandlung. Der Melker ließ Verfahrenshelfer Johann Huber, der, wie Verfahrenshelfer Manfred Sigl für die Rumänen zum Null-Tarif bereitstehen musste, vergeblich warten. Auch im Vorfeld des Prozesses negierten die beiden Angeklagten jeden Kontaktversuch der Anwälte. Der Prozess gegen den 28-jährigen Amstettner wurde vertagt.
Dem Vorwurf der Nötigung lag ein Vorfall zugrunde, wobei das Trio einem Burschen, der angeblich Drogenschulden bei ihnen hatte, unter Androhung von Gewalt 20 Euro und ein Handy abgenommen haben soll.

Tritt in den Rücken

Nicht ganz so glimpflich verlief die Begegnung zweier 15-jähriger Mädchen mit dem 19-Jährigen Anfang September im Stiegenhaus eines Einkaufszentrums in Amstetten. Der arbeitslose, zweifach vorbestrafte Bursche belästigte die beiden mit beleidigenden Äußerungen und als der Möchtegern sich drohend vor einer der Schülerinnen aufbaute, gab sie ihm eine Ohrfeige, drehte sich um und wollte gehen. Durch einen heftigen Tritt in den Rücken wurde sie nach vorne geschleudert, danach packte sie der Angeklagte am Kopf und an den Haaren, zerrte sie zurück ins Stiegenhaus und schlug sie, mit dem Gesicht voran, auf den Betonboden. Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz forderte für die dabei entstandenen Verletzungen Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro, wovon sie vorerst 350 Euro zugesprochen bekam.

Alkohol und ein Gelage

Für ein weiteres 15-jähriges Opfer erhielt die Anwältin vorerst einen symbolischen Betrag in Höhe von 150 Euro. Die Jugendliche war im August mit dem Angeklagten und einigen Freunden unterwegs. Nach reichlich Alkohol setzte die Gruppe das Gelage in der Wohnung des 19-Jährigen fort. Durch Alkohol beeinträchtigt fiel die 15-Jährige in einen Tiefschlaf und bemerkte erst nach dem Aufwachen, dass sie nackt war. Von einem neben ihr schlafenden Bekannten erfuhr sie schließlich von dem sexuellen Missbrauch. Der Zeuge war aufgewacht, als sich der 19-Jährige bereits wieder anzog und damit prahlte, sich an dem Mädchen vergangen zu haben.
Unter Bedachtnahme aller Milderungsgründe verurteilte der Schöffensenat den Burschen zu einer zweijährigen Zusatzstrafe zu einer Verurteilung im September 2019, 16 Monate davon bedingt (nicht rechtskräftig). Auf Anraten von Verteidiger Andreas Chocholka nahm er das Urteil an, zumal Richter Markus Grünberger auf die Notwendigkeit einer stationären Suchttherapie verwies.

Rechtsanwältin Elisabeth Januschkowetz | Foto: Probst
Richter MArkus Grünberger | Foto: Probst
Rechstanwalt Andreas Chocholka | Foto: Probst
Rechtsanwalt Johann Huber | Foto: Probst
Rechtsanwalt Manfred Sigl | Foto: Probst
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