Airbnb
Schärfere Regeln bei touristischen Kurzzeitvermietungen in Wien

- Kurzzeitvermietungen von Wohnungen über Online-Portale wie Airbnb werden in Wien ab Juli strenger reguliert.
- Foto: Kelcie Papp/Unsplash
- hochgeladen von Antonio Šećerović
Ab Juli dürfen Wohnungen in Wien auf Plattformen wie Airbnb nur noch maximal 90 Tage im Jahr vermietet werden, um Wohnraum zu schützen. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung, für die bereits rund 300 Anträge eingegangen sind.
WIEN. Ab Juli gelten in Wien strengere Regeln für die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Künftig dürfen Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb nur noch für maximal 90 Tage im Jahr vermietet werden. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung – bereits jetzt sind rund 300 Anträge eingegangen.
Bisher galten Limits nur für als Wohnzonen gewidmete Gebiete. Mit der Neuregelung werden nun auch Objekte außerhalb dieser Zonen betroffen. Ziel ist es, den dauerhaften Entzug von Wohnraum vom Markt zu verhindern.
Diese Verschärfung ist nicht neu: Bereits 2018 wurden Wohnzonen mit einem Verbot für regelmäßige Kurzzeitvermietungen belegt. Laut Bauordnung ist eine „gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke“ dort nicht mehr erlaubt. Gelegentliche Vermietungen während der Ferien sind jedoch weiterhin gestattet.
Ausnahmen nur durch Genehmigungen
Kurzzeitvermietungen, die 90 Tage im Kalenderjahr überschreiten, sollen generell nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Außerhalb von Wohnzonen können befristete Genehmigungen erteilt werden, wobei die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich ist. Wer ab Juli längerfristig vermieten möchte, muss einen Antrag stellen. Bis Ende Mai wurden 313 Anträge eingereicht, mit den meisten Anträgen in der Landstraße (37), gefolgt von Favoriten (35) und Rudolfsheim-Fünfhaus (33).

- Ausnahmefälle müssen mittels Antrag genehmigt werden.
- Foto: Taylor Heery /Unsplash
- hochgeladen von Kevin Chi
Zur Kontrolle der neuen Maßnahmen ist ein Abgleich mit der Ortstaxenerhebung geplant. Diese Taxe muss bei Vermietungen über Onlineportale abgeführt werden. Zudem wird eine eigene Stelle zur Verfolgung nicht genehmigter Kurzzeitvermietungen eingerichtet. Details dazu sollen demnächst präsentiert werden.
Wie viele Wohnungen von den neuen Regelungen betroffen sind, ist laut Rathaus schwer abzuschätzen. Eigentümer können prinzipiell selbst über eine Vermietung entscheiden, Mieter hingegen nicht ohne weiteres untervermieten. Nicht gestattet ist die Vermietung von Wohnungen gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften und Gemeindewohnungen auf entsprechenden Plattformen.



Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.