Urteil in Wien
Plachutta bespitzelt laut AK eigenes Personal

Plachuttas Standort auf der Wollzeile. | Foto: Ernst Weingartner / Weingartner-Foto / picturedesk.com
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Dem Gastronomiebetrieb Plachutta wird vorgeworfen, seine Mitarbeiter zu bespitzeln. Laut Arbeiterkammer Wien werde das Personal mit Kameras überwacht, dazu seien auch Handflächen-Scanner im Einsatz.

WIEN. Bekannt ist der Gastronomiebetrieb Plachutta nicht nur wegen des Tafelspitz, sondern nun auch wegen des Vorwurfs, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bespitzeln. Laut Arbeiterkammer Wien (AK) wird das Personal mit Kameras überwacht - 29 Stück wurden aufgestellt, zwei wurden nun von der Datenschutzkommission als unzulässig erklärt.

Dazu seien auch Handflächen-Scanner in den Restaurants im Einsatz, mittels deren die Mitarbeiter interne Schreiben unterzeichnen können - diese verletzen laut Datenschutzkommission jedoch die Datenschutz-Bestimmungen.

Plachuttas Standort in Ottakring. | Foto: Poldi Lembcke
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Die behördlichen Entscheidungen entstammen einem Rechtsstreit, den ein früherer Küchenmitarbeiter Plachuttas mit Hilfe der AK Wien gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber angestrengt hatte. Nach seiner Entlassung hatte er sich wegen möglicher Datenschutzverletzungen im Restaurantbetrieb beschwert.

29 Kameras installiert

Nun entschied die Behörde - danach waren zwei von 29 Kameras unzulässig, diese wurden auch bereits deaktiviert. Laut AK Wien hätten sie die Küche überwacht, allerdings würde das Interesse des Arbeitnehmers an seinen eigenen personenbezogenen Daten überwiegen - laut AK gäbe es weniger stark in die Rechte der Arbeitnehmer eingreifende Methoden, um die Mitarbeiter zu überwachen.

Das Plachutta-Stammhaus in der Hietzinger Hauptstraße 1-3. | Foto: Karl B.
  • Das Plachutta-Stammhaus in der Hietzinger Hauptstraße 1-3.
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Laut Plachutta gehe es nicht um die Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern um die Aufklärung von etwaigen Diebstählen und Beschädigungen. Der Gastronomiebetrieb will gegen die gesamte Entscheidung der Datenschutzbehörde beim Bundesverwaltungsgericht in Berufung gehen.

2014 wurde Plachutta vom Arbeitsgericht verurteilt, weil man einen Kellner wegen Staubzuckers entlassen hatte - der Mitarbeiter hatte sich eigene Erdbeeren in der Mittagspause mit rund 50 Gramm Staubzucker seines Arbeitgebers versüßt und wurde daraufhin entlassen.

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Plachuttas Standort in Ottakring. | Foto: Poldi Lembcke

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