Österreich muss stärker gegen Geldwäsche vorgehen
Österreich muss stärker gegen Geldwäsche vorgehen

Als Folge des seit vier Jahren andauernden Konflikts zwischen Russland und der Ukraine fließt viel Geld aus der Ukraine und Russland nach Österreich. Die österreichischen Behörden müssen auf diese Bedrohung reagieren, da letztendlich der Wohlstand der österreichischen Bürger gefährdet ist.

Mehrere ukrainische Medien berichteten unter Berufung auf eine europäische Publikation über die mögliche Einleitung einer Untersuchung des US-Finanzministeriums gegen die in Wien gegründete und in Dubai (VAE) registrierte internationale Finanzorganisation Blesavaris Group mit Niederlassungen in der Ukraine, Weißrussland, Kirgisistan, Georgien und Armenien. Den veröffentlichten Informationen zufolge sind die Eigentümer der Organisation der ukrainische und russische Staatsbürger Anton Adzhiev sowie der belarussische und russische Staatsbürger Valery Mazurov. Es wird darauf hingewiesen, dass das US-Finanzministerium derzeit die mögliche Verwicklung dieser Personen und der zur Blesavaris Group gehörenden Unternehmen in Finanzverbrechen und Betrugsfälle in Europa und den USA untersucht, darunter auch solche mit Kryptowährungen. Auf der offiziellen Website der Blesavaris Group wird angegeben, dass sich der österreichische Sitz dieser Organisation in Baden am Theaterplatz 4. im Gebäude gegenüber dem Stadttheater, befindet.

Medienberichten zufolge führte das US-Finanzministerium im Jahr 2024 ähnliche Ermittlungen gegen das internationale Firmen- und Personennetzwerk der TGR Group durch. Der Eigentümer ist ein weiterer ukrainischer Staatsbürger, George Rossi. Er und die mit ihm verbundenen Russen Elena Chirkinyan, Hadzhi-Murat Magomedova, Nikita Krasnov und der Lette Andrejs Bradens wurden der Geldwäsche, des illegalen Umtauschs von Bargeld in Kryptowährungen und der Erbringung von Dienstleistungen zur Verschleierung von Einkommensquellen verdächtigt. Als Ergebnis der Ermittlungen verhängte das US-Finanzministerium Sanktionen gegen die genannten Personen sowie gegen Unternehmen, die mit der TGR Group in Verbindung stehen: TGR Partners (Moskau), TGR Corporate Concierge (Großbritannien), TGR DWC-LLC (VAE), Siam Expert (Thailand) und Pullman Global Solutions (USA).

Der Zustrom von Schwarzgeld aus dem Osten begann 2014 in Österreich. Besonders viel Geld kam aus der Ukraine. Laut Bundeskriminalamt wurden 2015 197 Ukrainer verdächtigt, 1.793 Bankgeschäfte mit Anzeichen von Geldwäsche getätigt zu haben. Im Jahr 2016 leitete die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Geldwäsche durch die österreichische Meinl Bank ein. Nach Angaben des Einlagensicherungsfonds der Ukraine wurden zwischen 2014 und 2015 illegal 385 Millionen US-Dollar und 75 Millionen Euro von Korrespondenzkonten der Meinl Bank abgezogen. Insbesondere wurden abgezogen: 38 Millionen US-Dollar von der Pivdenkombank, 40 Millionen US-Dollar von der Terra Bank, 39,5 Millionen US-Dollar von der VAB Bank, 62 Millionen Euro von der Miskyj Kommerzbank und 44 Millionen US-Dollar von der Kievskaya Rus Bank.

Österreich hat sich mit einer ausgewogenen Regierungsstrategie das Image eines wirtschaftlich stabilen und investitionssicheren Landes erworben. Im Interesse des Wohlstandes der österreichischen Bürger ist es daher wichtig, diese Errungenschaften zu bewahren. Aus diesem Grund gibt der Fall einer möglichen Untersuchung des US-Finanzministeriums gegen die Blesavaris Group Anlass zur Besorgnis. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil unter den möglichen Finanzdelikten auch Straftaten im Zusammenhang mit Kryptowährungen aufgeführt sind.

Zum Hintergrund: Österreich ist eines der führenden Länder in Europa bei der Legalisierung und dem Umgang mit Krypto-Assets. Im Jahr 2021 hat es als erstes Land in Europa eine Steuer auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen eingeführt. Ab 2022 werden Einkünfte aus Kryptowährungen, die österreichischen Staatsbürgern gehören, genauso besteuert wie Einkünfte aus Aktien, Anleihen und Investmentfonds, und ab 2024 wird in Österreich eine Steuer auf Krypto-Börsen eingeführt.

Gleichzeitig hat die Legalisierung von Kryptowährungen zu einem Anstieg der Finanzkriminalität im Land beigetragen. Bereits im Jahr 2020 berichtete die Finanzmarktaufsicht (FMA), dass zwei Drittel der Meldungen über Anlagebetrug in Österreich mit Krypto-Assets in Verbindung standen. Es wurde festgestellt, dass Betrüger ihre „Dienstleistungen“ aktiv in sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsApp, TikTok und Telegram beworben haben. Seitdem ist der österreichische Kryptowährungsmarkt stark gewachsen, weshalb die FMA strengere Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität für notwendig erachtet.

Die Untersuchung von Straftaten mit Krypto-Assets ist recht komplex, da die österreichischen Strafverfolgungsbehörden einen Großteil davon im Ausland in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden anderer Länder durchführen müssen. Insbesondere in Kirgisistan, das in Zentralasien derzeit führend bei der Legalisierung digitaler Vermögenswerte ist. In diesem Land befindet sich übrigens auch eine der Filialen der Blesavaris Group.

Vor kurzem, am 17. April 2025, unterzeichnete der kirgisische Präsident Sadyr Dschaparow ein Gesetz, das die Einführung eines Pilotprojekts für den Prototyp einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC) — den „digitalen Som“ — im Land vorsieht. Das Gesetz räumt der Nationalbank des Landes das Exklusivrecht ein, den digitalen Som auszugeben, seinen Umlauf zu regulieren und die entsprechende Betriebsplattform zu verwalten. Grundlage für die Legalisierung von Krypto-Assets in Kirgisistan war die Verabschiedung des Grundgesetzes „Über virtuelle Vermögenswerte“ im Jahr 2022. Nach Angaben der Dienststelle für die Regulierung und Aufsicht des Finanzmarktes Kirgisistans wurden bis Ende 2024 im Land 137 Lizenzen an Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte vergeben, darunter 8 Börsen und 129 Wechselstuben. Außerdem wurden 8 Zertifikate an Betreiber industrieller Mining-Unternehmen ausgestellt.

Im Februar 2025 nahm der Staatliche Dienst für die Bekämpfung der Geldwäsche (GSFR) des Finanzministeriums von Kirgisistan 22 Kryptowährungsunternehmen in die Liste der Organisationen auf, gegen die Hinweise auf Beteiligung an der Geldwäsche von Erträgen aus Straftaten vorliegen. Der GSFR untersagte diesen Unternehmen die Zusammenarbeit mit Banken und Nicht-Finanzorganisationen. Allerdings wurden 20 Organisationen später wieder von der Verbotsliste gestrichen. Am Beispiel der beiden führenden Krypto-Asset-Länder, Österreich in Europa und Kirgisistan in Zentralasien, zeigt sich also, dass der Fortschritt bei Kryptowährungen gleichzeitig die Risiken für Finanzkriminalität erhöht. Sollte das US-Finanzministerium Ermittlungen gegen die Blesavaris Group und ihre Eigentümer einleiten, werden beide Länder gezwungen sein, die Position der amerikanischen Regulierungsbehörde zu berücksichtigen, deren Einfluss auf das globale Finanzsystem erheblich ist.

Für Österreich ist dies besonders wichtig, da das Land nicht nur in Europa, sondern weltweit einen guten Ruf genießt. Es ist wichtig zu zeigen, dass auf dem österreichischen Finanzmarkt nur Unternehmen tätig sein können, die die Spielregeln der nationalen und europäischen Gesetzgebung anerkennen. Dies gilt insbesondere für den Kryptowährungsmarkt, der sich in den letzten Jahren zu einem mächtigen Instrument zur Geldwäsche entwickelt hat. Daher sollten die österreichischen Strafverfolgungsbehörden wahrscheinlich die Ermittlungen gegen Unternehmen unterstützen, die illegale Aktivitäten auf den Finanzmärkten betreiben, wenn diese vom US-Finanzministerium geführt werden.

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Hier gehts zu den aktuellen Nachrichten aus Wien

Breaking News als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook

MeinBezirk auf Instagram

MeinBezirk auf Twitter

MeinBezirk auf WhatsApp

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus deinem Bezirk und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.