Listenhunde in Wien
Diese Rassen müssen (fast) immer einen Maulkorb tragen

- Angesichts der jüngsten Hundeattacke mit tödlichem Ausgang in Oberösterreich keimt wieder die Diskussion über bundeseinheitliche Auflagen für Hundebesitzer auf.
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Angesichts der jüngsten Hundeattacke mit tödlichem Ausgang in Oberösterreich keimt wieder die Diskussion über bundeseinheitliche Auflagen für Hundebesitzer auf. In Wien gibt es etwa bereits ein strenges Regelwerk für Halter sogenannter Listenhunde.
WIEN. Angeregt von der jüngsten tödlichen Hundeattacke im oberösterreichischen Naarn – eine Joggerin kam dort am Montag, 2. Oktober, ums Leben, nachdem sie von einem American Staffordshire Terrier angefallen worden war – wird wieder über bestimmte Auflagen für Hundebesitzerinnen und -besitzer diskutiert.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) forderte angesichts des schockierenden Falls strenge Regeln für alle Bundesländer nach Wiener Vorbild. Im Mittelpunkt stehen dabei sogenannte Listenhunde, also Hunderassen, die als gefährlich gelten. Denn anders als in der Bundeshauptstadt gibt es in Oberösterreich keine Auflagen für diese Rassen.
Strenge Regeln für Listenhunde in Wien
Doch welche Rassen stehen auf dieser Liste? Und welche Auflagen gelten für Halterinnen und Halter jener Rassen? In Wien etwa muss jede Person, die einen mindestens sechs Monate alten Hund bestimmter, als gefährlich geltender Rassen hält bzw. verwahrt, seit 2010 eine verpflichtende Hundeführscheinprüfung positiv absolvieren.

- Listenhunde, die älter als sechs Monate sind, müssen an allen öffentlichen Orten – also außerhalb des privaten Bereichs – immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.
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9.900 Personen haben laut zuständiger MA 60 den Hundeführschein seit seiner Einführung absolviert. Listenhunde, die älter als sechs Monate sind, müssen an allen öffentlichen Orten – also außerhalb des privaten Bereichs – immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Ausnahme ist nur eine an allen Seiten umzäunte Hundezone.
Das sind die Rassen
Auch für die Besitzerinnen und Besitzer selbst gelten Auflagen. So gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille für diese, wenn sie mit ihrem Listenhund unterwegs sind. Bei Verstoß drohen saftige Strafen von bis zu 1.000 Euro. Darüber hinaus kann die Behörde Listenhunde in einigen Fällen abnehmen, beispielsweise wenn die Hundeführerscheinprüfung im dritten Anlauf nicht geschafft wurde.
Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden sind Listenhunde ("Kampfhunde") und gelten als hundeführscheinpflichtig:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Pit Bull Terrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
Weitere Infos in Bezug auf die Haltung von Listenhunden in Wien findest du hier:
www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/haustiere
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