Radfahren
Auch auf zwei Rädern sind Strafen teuer

Auch Fahrradfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Für Fehlverhalten gibt es von der Polizei keine Nachsicht mehr.

WIEN. Das Fahrrad erfreut sich gerade in den Sommermonaten größter Beliebtheit. Wiener steigen für kurze Strecken gerne mal auf ihren Drahtesel und fahren, anstatt im heißen Auto oder der engen U-Bahn zu sitzen, lieber auf zwei Rädern zu ihren Arbeitsstätten.

Doch beinhaltet die umweltbewusste Fortbewegung keinen Freifahrtschein um gegen die allgemeinen Verkehrsregeln zu verstoßen. Auch Fahrräder unterliegen der STVO. 

Strafen auf dem Fahrrad

Die Wiener Polizei führt im Jahr 2019 in ganz Wien sogenannte Schwerpunkt-Aktionen durch, in welcher sie jedoch nicht nur Strafen, sondern die Fahrer auch über etwaige Verstöße hinweisen.

Dennoch hat die Polizei nun eine Liste mit den häufigsten Verstößen veröffentlicht:

Überfahren einer roten Ampel: Kein Kavaliersdelikt sondern ein absolutes No-Go im Straßenverkehr auch für die Radfahrer. Mit 70 Euro Strafe muss bei einem Verstoß gerechnet werden.

Stopschild überfahren: Auch dies wird mit rigorosen Strafmandaten geahndet. bis zu 70 Euro kostet das missachten eines Schildes.

Telefonieren: Das Handy am Ohr ist nicht nur mit vier Rädern verboten. Auch auf dem Fahrrad muss das Telefon ordnungsgemäß verstaut und mit Freisprecheinrichtung ausgestattet sein. Ansonsten droht eine Strafe zwischen 50 und 72 Euro.

Gehsteig: Auf dem Fußgängerweg zu fahren ist mit einigen Ausnahmeregelungen ebenfalls strafbar. Hier reicht die Strafverfügung von 30 bis 70 Euro. Wenn Fußgänger dabei gefährdet wurden erhöht sich das Organmandat.

Fußgängerzone: Ist es durch ein Schild nicht explizit erlaubt in einer Fußgängerzone mit dem Rad zu fahren drohen Strafen bis zu 30 Euro.

Gegen die Einbahn fahren: Mit bis zu 70 Euro kann diese Missachtung geahndet werden. Einfach genau auf die Beschilderung schauen, denn mittlerweile sind einige Einbahnstraßen für Radfahrer geöffnet.

Freihändig: Die Hände gehören auch am Rad auf den Lenker! Bei Missachtung droht eine Strafe von 30 bis 70 Euro.

Beleuchtung: Bereits in der Dämmerung müssen Radfahrer gut sichtbar sein. Sollte die Beleuchtung nicht ausreichen ist eine Strafe von 20 Euro möglich.

Alkohol und Drogen: Iadfahrern droht ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,8 Promille eine Strafe. Und diese wird in jedem Fall teuer.
Ab 0,8 Promille beträgt die Strafe zwischen 800 und 3.700 Euro. Gleiches gilt für das Radfahren unter Drogeneinfluss.
Ab 1,2 Promille beträgt die Strafe zwischen 1.200 und 4.400 Euro.
Ab 1,6 Promille beziehungsweise bei Verweigerung des Alkotests beträgt die Strafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro.

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