Schimmel im Gemeindebau
Wiener Wohnen verweigert, Fenster auszutauschen

Eine Familie, die in einem Wiener Gemeindebau wohnt, hat mit Schimmel an den Fenstern zu kämpfen. Wiener Wohnen weigere sich jedoch diese auszutauschen. | Foto: privat
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In einem Wiener Gemeindebau hat eine Familie mit Schimmelbefall zu kämpfen. Nachdem Wiener Wohnen sich geweigert haben soll, die Fenster auszutauschen, wandten sie sich an die Volksanwaltschaft. 

WIEN/WÄHRING. Eine junge Familie aus Wien hat aufgrund alter, desolater Fenster mit Schimmel, Zugluft sowie hohen Heizkosten in ihrer Gemeindewohnung zu kämpfen. Wiener Wohnen habe sich jedoch geweigert, die Fenster auszutauschen. Begründet wurde dies damit, dass die Bewohner falsch lüften würden. Die Familie wandte sich deswegen an die Volksanwaltschaft.

Innerhalb der "ORF"-Sendung "Bürgeranwalt" nahm die Volksanwältin Gaby Schwarz Stellung: „Erstens wurde die Wohnung nicht in einem brauchbaren Zustand übergeben. Zweitens sind die nicht schließenden Fenster ursächlich für das Raumklima. Drittens ist der Schimmel gesundheitsgefährdend für Eltern und Kind. In diesen Fällen trifft den Vermieter die Erhaltungspflicht“ Schwarz, erwartet sich, dass Wiener Wohnen die Fenster "so rasch wie möglich" austauscht und verwies auf eine Judikatur des Obersten Gerichtshofes. 

Schimmel anstatt neuen Fenstern

Im Sommer 2024 zog Lara H. gemeinsam mit ihrer Familie in eine Gemeindewohnung in Währing ein. Der Gemeindebau stammt aus den 1950er Jahren und besaß entsprechend alte und renovierungsbedürftige Kasten-Fenster aus Holz. Bei einer Wohnungsbesichtigung sei damals aufgefallen, dass Fenster im Schlafzimmer beschädigt waren, welche in Folge ausgetauscht wurden. Anschließend soll sich herausgestellt haben, dass auch Fenster im Kinderzimmer, Wohnzimmer und in der Küche desolat waren. Wiener Wohnen soll in Folge erklärt haben, dass die Familie warten müsse, falls die Wohnung in diesem Zustand nicht übernommen werde. Daraufhin zog die Familie mit Baby ein.

Neue Fenster habe die Familie in Folge nicht bekommen, dafür jedoch Schimmel. Laut Wiener Wohnen sei dafür das Raumklima verantwortlich.  | Foto: privat
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Neue Fenster habe die Familie nicht bekommen, dafür jedoch Schimmel. Laut Wiener Wohnen sei dafür das Raumklima verantwortlich. Die übrigen Fenster könne man erst im Rahmen einer Generalsanierung austauschen, wann genau das wäre, könne man nicht sagen.

„Dass unsere Tochter aufgrund der kaputten Fenster dem Schimmel ausgesetzt ist, belastet uns sehr. Wir lüften mehrmals am Tag. Aber die Fenster sind nicht dicht, der Kitt bricht stellenweise heraus, das Holz ist morsch, die Griffe funktionieren nicht. Der Lack splittert ab. Das Holz der Außenfenster ist ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Durch die Feuchtigkeit bildet sich immer wieder Schimmel. Dass Wiener Wohnen sich weigert, die Fenster zu tauschen, ist mir unbegreiflich“, klagt die Mieterin und Mutter einer sieben Monaten alten Tochter.

Laut OGH betrifft Erhaltungspflicht Vermieter

Für Volksanwältin Gaby Schwarz ist die Untätigkeit von Wiener Wohnen „unverständlich“. "Die Fenster gehören getauscht. Punkt!", so die Volksanwältin.

Grundsätzlich gilt zwar laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), dass der Vermieter für Außenfenster zuständig ist und für Innenfenster der Mieter. Ein OGH Urteil zum Mietrechtsgesetz besagt jedoch, dass in solchen Fällen die Erhaltungspflicht des Vermieters zutrifft. 

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Eine Familie, die in einem Wiener Gemeindebau wohnt, hat mit Schimmel an den Fenstern zu kämpfen. Wiener Wohnen weigere sich jedoch diese auszutauschen. | Foto: privat
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Neue Fenster habe die Familie in Folge nicht bekommen, dafür jedoch Schimmel. Laut Wiener Wohnen sei dafür das Raumklima verantwortlich.  | Foto: privat
Für Volksanwältin Gaby Schwarz ist die Untätigkeit von Wiener Wohnen „unverständlich“. | Foto: Volksanwaltschaft
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