ÖGB Vöcklabruck berät
Wann beim Mini-Job Nachzahlungen fällig werden
Wer sein Gehalt mit einer geringfügigen Beschäftigung aufbessern will, muss aufpassen, denn: Am Ende des Jahres drohen oft Nachzahlungen. Der ÖGB Vöcklabruck rät zur Information, um ein böses Erwachen zu verhindern.
VÖCKLABRUCK. Wer insgesamt im Monat nicht mehr als 500,91 Euro verdient, der ist geringfügig beschäftigt und muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wer dagegen als Zweitjob ein paar hundert Euro im Monat dazu verdient, der bekommt nachträglich Post von der Sozialversicherung. Dann werden nämlich die beiden Einkommen zusammengerechnet und die Versicherungssumme berechnet sich nach dem gesamten Verdienst.
Frederik Schmidsberger, Regionalsekretär des ÖGB Vöcklabruck, erklärt: „Natürlich hat man mit höheren Sozialversicherungsbeiträgen auch Vorteile. Man erhält eine höhere Pension und im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit auch ein höheres Entgelt.“ Aus der Beratungspraxis weiß er aber, dass viele Arbeitnehmer:innen geschockt sind, wenn sie im Folgejahr von der Sozialversicherung eine Nachforderung von Beiträgen über mehrere hundert Euro erhalten.
Faustregel des ÖGB
Wer im ersten Job 1.000 Euro verdient und im zweiten 500 Euro dazu, muss mit einer monatlichen Nachzahlung von knapp 100 Euro rechnen. Wer im ersten Job 1.200 Euro verdient und im zweiten 400 Euro dazu, muss monatlich rund 70 Euro nachzahlen.
Kostenlose Beratung für Mitglieder
Der ÖGB bietet seinen Mitgliedern zu diesen und anderen Fragen rund ums Dienstverhältnis kostenlose Beratung an. Informationen erhalten Sie unter 07672/23444 (vormittags) oder voecklabruck@oegb.at.
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