Beerdigung im Garten
Landesverwaltungsgericht erlaubt Urnenbegräbnis hinterm Haus

Ist ein Garten würdevoll genug, um dort die Urne eines verstorbenen Angehörigen beizusetzen? Mit dieser Frage hat sich das Landesverwaltungsgericht Linz beschäftigt.  | Foto: PantherMedia/ Kzenon
  • Ist ein Garten würdevoll genug, um dort die Urne eines verstorbenen Angehörigen beizusetzen? Mit dieser Frage hat sich das Landesverwaltungsgericht Linz beschäftigt.
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Ist ein Schwanenstädter Garten ein würdevoller Ort zum Trauern? Mit dieser Frage hat sich das Landesverwaltungsgericht Linz beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen: ja, ist er.

SCHWANENSTADT/ OÖ. Einen verstorbenen Verwandten einfach im Garten verbuddeln darf man nicht. Anders sieht es aus, wenn es um eine Urnenbestattung geht. So hat das Landesverwaltungsgericht Linz im Fall eines Verstorbenen Schwanenstädters entschieden. Angehörige hatten bei der Stadtgeimeinde den Antrag auf Urnenbestattung im eigenen Garten gestellt.

Stille Andacht muss möglich sein

Die hatte das mit der Begründung abgewiesen, dass ein Wohngebiet kein geeigneter Beisetzungsort sei, da kein gebührender Abstand zu den Nachbargrundstücken bestünde. Außerdem müsse der Zugang zu einer Grabstätte jedermann zur stillen Andacht möglich sein. Wie auf einem Friedhof sei an einer Ruhestätte alles zu unterlassen, was der Würde und Weihe des Ortes nicht entspreche – dies könne in einem Garten aber nicht gewährleistet werden. Die Friedhofsverwaltung unter Leitung von Pfarrer Helmut Part hatte sich dieser Auffassung angeschlossen. 

Gericht entschied für Angehörige

Die Angehörigen legten gegen daraufhin Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Das sah den Fall anders und erklärte, dass „die Umstände der beabsichtigten Beisetzung, insbesondere der Beisetzungsort, erwarten lassen, dass die Urne pietät- und würdevoll behandelt wird." 

Wasserbestattung genehmigt

Auch eine zweite Urne darf laut Urteil außerhalb des Friedhofs beerdigt werden. Eine Urnenbestattung in der Donau war zuerst vom Magistrat Linz abgelehnt worden. Nach der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist die Unter-Wasser-Bestattung kein Problem.


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