Homeoffice
So machen Sie Ihren Arbeitsplatz daheim sicher und gemütlich

Den Arbeitsplatz daheim sollte man sich ergonomisch einrichten. | Foto: MEV
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  • Den Arbeitsplatz daheim sollte man sich ergonomisch einrichten.
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Viele Südoststeirer befinden sich zurzeit auf Telearbeit. Manche haben sich in einem Arbeitszimmer ihr Büro eingerichtet, andere wiederum arbeiten vom Wohnzimmer aus.

Doch auch zu Hause im Homeoffice verlieren arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten und Arbeitnehmerschutzbestimmungen keineswegs ihre Gültigkeit.
Gleich eines vorweg: Arbeitnehmer sind künftig auch im Homeoffice unfallversichert. Das soll im dritten Gesetzespaket zur Coronavirus-Krise, das vom Nationalrat beschlossen wird, Berücksichtigung finden. Die Regelung würde rückwirkend mit 11. März gelten.

Info und Tipps von der AK-Expertin

Im Austausch mit Arbeiterkammer-Expertin Biljana Bauer von der Abteilung für Betriebsbetreuung/Arbeitnehmerschutz ließen sich offene Fragen in Sachen Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz beantworten.

Biljana Bauer ist AK-Rechtsexpertin in der Abteilung für Betriebsbetreuung/Arbeitnehmerschutz. | Foto: Arbeiterkammer Steiermark
  • Biljana Bauer ist AK-Rechtsexpertin in der Abteilung für Betriebsbetreuung/Arbeitnehmerschutz.
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WOCHE: Was sind die Mindestanforderungen, um einen Arbeitsplatz daheim sicher einzurichten?
BILJANA BAUER: Grundsätzlich gelten die arbeitsstättenbezogenen Arbeitsschutzvorschriften (§§ 19 ff ASchG und Arbeitsstättenverordnung – AStV) nicht für Arbeiten in der eigenen Privatwohnung, sondern lediglich für Arbeitsstätten des Unternehmens.

Aber Gesundheit am Arbeitsplatz ist auch im Falle von Telearbeit daheim wichtig. Wie kann man sich den Arbeitsplatz daheim einrichten?
Arbeitnehmer sind verpflichtet Tele-Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch zu gestalten. Die Arbeitgeber haben die dem Stand der Technik und den ergonomischen Anforderungen entsprechenden Bildschirmgeräte – Monitore, Tastaturen, sonstige Steuerungseinheiten oder Zusatzgeräte – mit einer benutzerfreundlichen Software zur Verfügung zu stellen. Allerdings besteht für Arbeitgeber keine Verpflichtung, geeignete Arbeitstische, Arbeitsflächen und Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Werden sie zur Verfügung gestellt, müssen sie die erforderlichen ergonomischen Anforderungen erfüllen.

Videokonferenzen, lange Telefonate – Homeoffice bringt neue, zum Teil ungewohnte und fordernde Workflows in Sachen Kommunikation mit sich. Was ist in puncto Arbeitszeiten und Pausen zu berücksichtigen?
Auch bei Homeoffice finden die arbeitszeit- und arbeitsruherechtlichen Schutzbestimmungen Anwendung. Aus diesem Grund ist bei Homeoffice nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu vereinbaren, sondern haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Aufzeichnungen über den Beginn und das Ende der jeweiligen Arbeitszeit sowie Pausen geführt werden. Die Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich maximal 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich, in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen maximal 48 Stunden, arbeiten. Bei einer Gesamtarbeitszeit von über sechs Stunden täglich, haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine halbe Stunde Pause.

Einige Tipps von AK-Referentin Biljana Bauer für die Beschaffenheit von Bildschirm, Tastatur, Tisch, Stuhl und  Raumklima:

Bildschirm

  • Die heutigen Flachbildschirme guter Qualität entsprechen grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen. Die angezeigten Zeichen sollten scharf, deutlich und bei korrekter Einstellung auch ausreichend groß sein und mit angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand sichtbar sind. Ausreichend groß sind die Zeichen dann, wenn bei einer Sehdistanz von 50 bis 75 cm die Zeichenhöhe der Großbuchstaben mindestens 3,5 mm beträgt.
  • Der Bildschirm sollte dreh- und neigbar sein. Sollte dies nicht gewährleistet sein, kann ein separater Monitorstandfuß Abhilfe schaffen. Durch ein reichhaltiges Angebot an solchen Produkten (im Gerät integriert oder extern) wird außerdem eine flexible, leicht dreh- und neigbare Aufstellung von Monitoren sichergestellt.
  • Die Größe des Bildschirmes muss der Arbeitsaufgabe angepasst sein.
  • Die Blickrichtung soll parallel zu Fensterflächen verlaufen, wenn dies aufgrund der Raumanordnung möglich ist.
  • Bei Räumen mit mehreren Fensterflächen (z. B. rechtwinkelig zueinander) soll der Bildschirm so aufgestellt werden, dass die Blickrichtung parallel zur Fensterfläche mit dem intensivsten Tageslichteinfall verläuft.
  • Es dürfen keine störenden Reflexionen auf dem Bildschirm, z. B. durch Fenster, Lichtkuppeln oder Leuchten, entstehen.
  • Bildschirme sollen nicht in unmittelbarer Nähe zur Fensterfront aufgestellt werden.
  • Beleuchtungskörper sind möglichst seitlich vom Bildschirm anzuordnen, jeweils der Eigenart des Beleuchtungskörpers entsprechend (Lichtausstrahlrichtung beachten!).
  • Das Arbeiten im Freien bei Sonne ist zu vermeiden, da hier die Sicht auf den Monitor stark eingeschränkt ist und die Augen übermäßig beansprucht werden (selbst unter Sonnenschirmen).
  • Aufstellhöhe: Die oberste Informationszeile darf nicht über Augenhöhe liegen. Der Bildschirm ist so aufzustellen, dass sich die erste Zeile etwas unterhalb der Augenhöhe befindet. Sehabstand: 50 bis 75 cm. Als Merkregel gilt, dass der Abstand zwischen Auge und Bildschirm dann ideal gewählt ist, wenn aus einer aufrechten Sitzposition bei ausgestrecktem Arm die flache Hand auf den Bildschirm aufgelegt werden kann.

Tastatur

  • Die Tastatur sollte eine vom Bildschirm getrennte Einheit sein. Eine Handballenauflage ist zu empfehlen.
  • Tastaturladen und PC-Tische mit zu geringer Aufstellfläche sind dagegen nur sehr eingeschränkt verwendbar.

Arbeitsfläche

  • Die Arbeitsfläche für einen Bildschirmarbeitsplatz soll zumindest 160 x 80 cm (Tischflächenmaß) betragen.
  • Die erforderliche Tischtiefe ergibt sich aus dem Sehabstand und der Bildschirmtiefe. Bauteile des Bildschirms und Kabel dürfen nicht über die hintere Kante des Tisches hinausragen (Gefahr des Hängenbleibens, Stolperns).
  • Ein ausreichend großer Freiraum für die Beine ist notwendig, so dass die häufig verwendeten Arbeitsmittel unter Beibehaltung der Sitzposition gefahrlos und unbehindert bedient werden können.
  • Die Tischhöhe sollte höhenverstellbar sein. Ist dies nicht der Fall, gilt als übliche Empfehlung eine Höhe von 72 cm.
  • Aus ergonomischer Sicht ist auch die Verstellmöglichkeit bis in den Stehbereich sinnvoll (ein häufiger Wechsel zwischen Stehen und Sitzen ist erwünscht).

Stuhl

  • Die Sitzhöhe sollte verstellbar sein.
  • Die Rückenlehne soll eine gute Abstützung in verschiedenen Arbeitshaltungen ermöglichen. Der Sitzbezug soll rutschsicher und atmungsaktiv sein.
  • Die Sitzfläche soll so gewählt werden, dass der Oberschenkel ausreichend Platz hat und dass (um die Bewegungsfreiheit nicht einzuschränken) zwischen Kniekehle und Sitzfläche noch eine Hand breit Platz ist.
  • Die Arme sind im Ellenbogenbereich rechtwinkelig abgebogen, die Unterarme liegen eben auf der Tischplatte auf.
  • Die Beine sind im Kniegelenk rechtwinkelig abgebogen, die Füße stehen vollflächig auf dem Fußboden.

Raumklima

  • Die sitzende Arbeitshaltung an Bildschirmarbeitsplätzen entspricht in der Regel einer geringen, Mischarbeit einer geringen bis normalen körperlichen Belastung und liegt daher ein ideales Raumklima bei 19 bis 25 ºC.
  • In Wohnräumen kann – ohne dass dadurch die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird – beispielsweise frisch gewaschene Wäsche neben dem Arbeitsplatz zum Trocknen aufgehängt werden. Das stellt die kostengünstigste und wirkungsvollste Maßnahme zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit dar.
  • Stoßlüften (kurz und am besten quer über mindestens zwei geöffnete Fenster) bringt frische Luft in den Arbeitsraum; von (dauerhaft) gekippten Fenstern wird abgeraten.

Die Arbeiterkammer empfiehlt hierzu auch die Tipps der AUVA.

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