PV-Förderung
Einreichung seit heute wieder möglich

- Bis 28. Feber kann eingereicht werden.
- Foto: AHatmaker/adobe.stock
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Die rückwirkende Förderung von im Vorjahr fertiggestellten Anlagen zu Fördersätzen aus 2024 ist seit heute bis 28. Feber möglich.
KÄRNTEN. Seit 7. Jänner sind Einreichungen von privaten Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zur Landesförderung wieder möglich. Erstmals kommt dafür ein neues, volldigitales Fördersystem zum Einsatz. Mit dem Vorteil für jeden Förderwerber, dass es von der Einreichung bis zur Förderzusage deutlich schneller geht. Die Förderung ist künftig nur mehr online auf der Homepage des Landes einzureichen. Die empfohlene Identifikation des Förderwerbers mittels ID Austria vereinfacht und beschleunigt den Prozess zusätzlich.
Was gilt und was zu beachten ist
Für alle Anlagen, die 2025 errichtet werden, gelten die neuen, degressiven Fördersätze, die mit 1.1.2025 in Kraft treten. Eine Übergangsregelung gibt es jedoch für bereits im Jahr 2024 errichtete und fertiggestellte Anlagen: Bis einschließlich 28. Feber, 23.59 Uhr können im Jahr 2024 errichtete PV-Anlagen und Stromspeicher rückwirkend mit den Fördersätzen von 2024 gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Rechnungsdatum und die Fertigstellung der Anlage, inklusive der Abnahme, in das Jahr 2024 fallen. Nach dieser Frist gelten für das Jahr 2025 neue Fördersätze.
Nicht doppelt einreichen
„Wir bitten um Verständnis, dass bereits im Jahr 2024 in Papierform oder per Mail gültig eingereichte Anträge nicht erneut digital eingereicht werden können. Wer bereits im Vorjahr einen gültig eingereichten Antrag gestellt hat, dessen Antrag wird wie bisher bearbeitet. Bitte reichen Sie Ihre Anlage nicht doppelt ein“, informiert das Land Kärnten. Weiters seien die Mittel für alle rückwirkenden Förderanträge im gesamten Zeitraum bis einschließlich 28. Feber 2025 gesichert. „Es ist nicht erforderlich, bereits zum erstmöglichen Zeitpunkt den Antrag zu stellen“, informiert das Land. Für technische Schwierigkeiten und persönliche Unterstützung steht ein Team der Energieabteilung und der Landes-IT bereit: „Wir bitten um etwas Geduld, wenn es in den ersten Tagen telefonisch aufgrund des zu erwartenden Andrangs etwas länger dauert“, so das Land Kärnten.
Die Einreichung ist auf der Startseite des Landes www.ktn.gv.at unter „Förderungen“ im Bereich „Energieförderungen“ zu finden.
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