Arbö
Knapp 14 Prozent erhielten bei Überprüfung kein Pickerl

- hochgeladen von Stefan Plieschnig
Die §57a-Überprüfungen beim Arbö von 2018 zeigen: In der Prüfstelle St. Veit wurden 1.774 Gutachten durchgeführt. Davon fielen 234 durch und bekamen kein Pickerl.
ST. VEIT (stp). Im Arbö Prüfzentrum in St. Veit wurden letztes Jahr 1.774 Gutachten - also "Pickerl" - für PKWs ausgestellt. Bei 218 davon wurden schwere Mängel festgestellt, bei 16 war sogar Gefahr in Verzug. Mit leichten Mängeln haben genau 1.400 Autos die Überprüfung bestanden, bei 140 wurden überhaupt keine Mängel festgestellt.
Bei schweren Mängel sofort zur Werkstatt
Als schwerer Mangel werden Schäden am Auto bezeichnet, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen. "Das Auto darf nach Feststellung eines schweren Mangels längstens zwei Monate nach der Begutachtung, jedoch nicht über die auf der Plakette angegebene Frist hinausgehend, verwendet werden", betont Martin Schratt vom Arbö St. Veit. Die Mitarbeiter des Arbö müssen den Lenker zudem darauf hinweisen, dass der Mangel bei der nächsten Werkstatt behoben werden muss. "Schwere Mängel sind etwa ein Federbruch, zu starkes Spiel bei den Trag- oder Spurgelenken, zu hohe Unterschiede bei den Bremswerten, Steinschlag im Sichtbereich der Windschutzscheibe oder ein defektes Abblendlicht", erklärt Schratt.
Im Notfall Pannendienst rufen
Mängel, die Gefahr im Verzug bedeuten, sind etwa stark beschädigte Stoßdämpfer oder eine verstellte Spur bei den Reifen. "In diesem Fall kann die Behörde dem Lenker die Zulassung und die Kennzeichen entziehen. Eine Weiterfahrt ist dann ausschließlich auf eigene Gefahr und Risiken möglich", so Schratt. Auch Fahrzeuge, die übermäßigen Lärm, Rauch, Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen fallen in diese Kategorie und erhalten kein Pickerl. Diese Mängel sind sofort zu beheben.
Neue Überziehfristen bei LKWs unter 3,5 Tonnen
Bei den Überziehfristen gab es heuer bei LKWs bis 3,5 Tonnen eine kleine Änderung. "Man darf das Pickerl drei Monate vor dem Lochungsdatum machen, jedoch nicht mehr überziehen", so Schratt. Die Regelung bei PKWs ist gleich geblieben, die Pickerl-Überprüfung kann weiterhin einen Monat vor dem Lochungsdatum gemacht werden.
Martin Schratt vom Arbö St. Veit: "Bei uns im Prüfzentrum gibt es vier Mitarbeiter, die Überprüfungen durchführen. Einige der schweren Mängel erkennt man beim Lenken des Autos. Ist man sich nicht sicher, ob man weiterfahren soll, ist es ratsam uns anzurufen und sich abzusichern."



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