Laer Richterin bedroht
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- Dr Manfred Hohenecker 3
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Ein Landwirt aus Pottenhofen wurde wegen Widerstands gegen eine Richterin des Bezirksgerichtes Laa verurteilt.
POTTENHOFEN, LAA, KORNEUBURG (mr). Auf ein stolzes Vorstrafenregister kann der angeklagte 54-jährige Landwirt aus Pottenhofen hinweisen: 19 Vorstrafen, derzeit sitzt er aufgrund der letzten Verurteilung 18 Monate ab.
Gerichtsbekannt
Vergangenen Mittwoch stand er abermals vor Gericht: Staatsanwalt Christian Pawle legte ihm das Verbrechen der Erpressung sowie die Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, der gefährlichen Drohung, der versuchten schweren Sachbeschädigung und der Urkundenunterdrückung zur Last.
Zur Vorgeschichte: Als zwei Polizisten der Inspektion Drasenhofen ihm im Februar 2009 den von der Bezirkshauptmannschaft entzogenen Führerschein abnehmen wollten, verweigerte er dessen Herausgabe.
Im Juni des Vorjahres versuchte er, einen 67-jährigen Pensionisten für geleistete Arbeiten durch die Drohung „Wenn Sie nicht zahlen, werde ich kommen und Ihnen eine Abreibung verpassen“ zur Zahlung von 2.500 Euro zu nötigen.
Widerstand gegen Richterin
Diese vermeintliche Schuld war auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bezirksgericht Laa. Dort bedrohte er am 23. Juni 2009 den Pensionisten und dessen Sohn mit den Worten: „Ich habe Freunde, die werden dich umbringen“, und leistete körperlichen Widerstand gegen die Bezirksrichterin, um sie an der Ausübung der sogenannten Sitzungspolizei (zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung während der Verhandlung) zu hindern.
Haftraum unter Wasser gesetzt
Nach seiner Einlieferung in die Justizanstalt Korneuburg manipulierte er an der Wasserleitung im Haftraum, um diesen unter Wasser zu setzen. Justizwachebeamte bemerkten dies, ehe ein nennenswerter Schaden eintrat; sie sperrten die Wasserzufuhr ab. Vor Anberaumung der Hauptverhandlung musste der Angeklagte zur Herstellung seiner Verhandlungsfähigkeit einige Monate in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses verbringen.
Urteil
Richter Manfred Hohenecker verhängte eine Zusatzstrafe von fünf Monaten unter Bedachtnahme auf die letzte Verurteilung, die Gesamtstrafe beträgt daher 23 Monate. Der Angeklagte nahm das Urteil an.
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