Lockdown
Lockdown : Seit Dienstag wird das Leben der Österreicher massiv eingeschränktAusgangssperre von 20 bis 06 Uhr
Seit Dienstag 3.11.2020 Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr
Lockdown-Regeln. Schmerzhaft, aber notwendig
Beschränkung. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs von 20 Uhr bis 6 Uhr früh ist laut Lockdown-Regeln nur noch zu folgenden Zwecken zulässig:
-> Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben usw.,
-> Betreuung und Hilfeleistungen sowie Ausübung familiärer Rechte (hierunter fällt das Gassigehen mit Haustieren),
-> Deckung der persönlichen Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke,
-> physische und psychische Erholung, darunter fällt zum Beispiel Spazieren gehen, Joggen, Radfahren.
-> Abstand. An öffentlichen Orten gilt Mindestabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht im Haushalt leben.
-> Masken. In geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Aus Gesundheitsgründen kann ein Face-Shield getragen werden (kein Kinn-Visier!), aber nur mit ärztlichem Attest.
-> Privater Raum. Garagen-, Garten-, Keller- und Scheunenpartys sind verboten.
-> Handel & Friseure bleiben geöffnet
-> Lokale und Hotels müssen schließen
-> Kultur/Events 4 Wochen zu
-> Öffis: Abstand und Maske
-> Pflichtschulen bleiben offen
-> Kirchengebäude bleiben offen
->
Sport und Fitness stark beschränkt
Foto: Robert Rieger Photography
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