Vater und Sohn mit Gaspistole bedroht
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- SA Karl Fischer
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ST. PÖLTEN (ip). „Es war reine Notwehr“, erklärte ein 30-jähriger St. Pöltner gleich zu Beginn seines Prozesses am Landesgericht, bei dem er als Angeklagter zu dem Vorwurf von Staatsanwalt Karl Fischer Stellung nahm.
Der aus dem Kosovo stammende Mann hat, seinen Angaben nach, auf der Fahrt nach Hause in Viehofen den Pkw eines Türken überholt. Dieser sei so langsam gefahren und habe ihn aufgrund des Überholmanövers angehupt und angeblinkt. Auf gleicher Höhe habe dieser versucht, ihn von der Straße abzudrängen. Er sei stehen geblieben und unmittelbar hinter ihm habe der Türke eingeparkt. Sicherheitshalber habe er seine Gaspistole eingesteckt und sei zu dem Kontrahenten gegangen.
„Er hat versucht auf mich loszugehen“, meinte der Security- Mitarbeiter, habe es aber nicht geschafft, „weil ich abgewehrt habe.“ Dann habe der Türke einen spitzen Gegenstand, vermutlich ein Messer, aus der Jackentasche gezogen und er habe nach der Pistole gegriffen. Unmittelbar darauf erschien der Vater des Türken. „Ich glaube, er wollte auch auf mich losgehen.“
Ganz anders lauteten die Aussagen der beiden Bedrohten. Einerseits sei der Sohn im Ortsgebiet überholt worden, als er selbst etwa 50 km/h am Tacho hatte, andererseits habe er eingeparkt, weil er dort wohne. Spitzen Gegenstand habe er auch keinen eingesteckt gehabt. „Plötzlich zieht der die Pistole“, berichtete der Sohn, der während seiner Aussage mehrfach von dem Beschuldigten mit entsprechenden Kommentaren unterbrochen wurde, sodass der Richter den 30-Jährigen aufforderte, den Saal vorübergehend zu verlassen.
Notwehr sei das sicher keine gewesen, so der Staatsanwalt. „Sie haben sich beim Aussteigen schon darauf eingestellt, dass Sie die Waffe brauchen könnten“, erklärte Fischer. Die Einvernahme des Vaters war nicht möglich. Er brauche einen Dolmetscher, meinte der Richter und vertagte den Prozess.
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