Nach versuchter Brandstiftung
Schwerverletzter attackierte Polizei

 Auf seiner Flucht Richtung Mühlweg widersetzte sich der Schwerverletzte mit Faustschlägen gegen einschreitende Beamte. | Foto: IP
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  • Auf seiner Flucht Richtung Mühlweg widersetzte sich der Schwerverletzte mit Faustschlägen gegen einschreitende Beamte.
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Nach einer versuchten Brandstiftung im Haus seines Vaters am 31. Juli vergangenen Jahres, randalierte ein 32-jähriger Pielachtaler tags darauf im Landesklinikum St. Pölten, wobei er sich vermutlich durch Glasscherben eine tiefe Wunde am Oberschenkel zuzog. Auf seiner Flucht Richtung Mühlweg widersetzte sich der Schwerverletzte mit Faustschlägen gegen einschreitende Beamte.

 Auf seiner Flucht Richtung Mühlweg widersetzte sich der Schwerverletzte mit Faustschlägen gegen einschreitende Beamte. | Foto: IP
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ST. PÖLTEN/ PIELACHTAL. Am Landesgericht St. Pölten beantragte die Staatsanwaltschaft die Einweisung des Betroffenen in ein forensisch therapeutisches Zentrum, da er, laut Gutachten, an einer polymorphen psychotischen Störung leide, ein schweres Drogenproblem habe und große Gefahr bestehe, dass er auch künftig ähnliche schwere Straftaten begeht.

Foto: IP

Zu den Ereignissen vom 1. August war man auf die Aussagen der Zeugen angewiesen, da sich der 32-Jährige nur an den Vorfall im Haus seines Vaters erinnern konnte. Demnach habe er sich selbst Klebstoff ins Ohr gegeben, den er mit einem heißen Draht wieder entfernen wollte. Den Draht habe er mit einem Gaskocher erhitzt, der umfiel und den Vorhang entzündete. Danach habe er den brennenden Kocher im Bad unter den Spiegelschrank gestellt, der bereits schmolz, als sein Vater kam und einen möglichen Vollbrand des Hauses verhinderte.

„Er hat die Feuersbrunst nicht vorgehabt“,

gab der Verteidiger die Beteuerung seines Mandanten wieder, wobei Richterin Anna Ullmann keine plausible Erklärung dafür erhielt, warum der Betroffene zuvor den Rauchmelder abmontiert hatte.

Anwalt Peter Resch | Foto: IP

Wie und warum der 32-Jährige am nächsten Tag im Krankenhaus gelandet war, wusste er selbst nicht mehr und auf die Frage nach seinem Drogenkonsum meinte er:

„Ich nehme eigentlich alles, hauptsächlich Crystal.“

Er gehe davon aus, auch an den beiden Tagen etwas konsumiert zu haben.

Als zwei Männer der betriebsinternen Feuerwehr des Klinikums wegen eines Alarmes in eines der oberen Stockwerke kamen, fanden sie beträchtliche Sachbeschädigungen, vor allem Glasscherben vor. Sie folgten einer auffallend breiten Blutspur und stellten den Betroffenen nach dessen Sprung von einer Feuerleiter auf einem Gehsteig im Freien. Von Schmerzen aufgrund der massiven Fleischwunde sei keine Rede gewesen. Die eintreffenden Polizisten habe er beschimpft.

„Ich bring euch um!“,

drohte der Verletzte und schlug mit den Fäusten um sich. Ein Beamter, vor Gericht vertreten durch Anwalt Peter Resch, erlitt durch einen Schlag eine aufgeplatzte Lippe und beim Sturz während der schwierigen Festnahme eine Verletzung am Ellbogen.

Urteil ist rechtskräftig

Der Senat entsprach dem Antrag auf Unterbringung, obwohl der Verteidiger im Namen seines Mandanten eine bedingte Entlassung samt Weisungen zu Therapien anstrebte. Zuletzt nahm der Betroffene das Urteil jedoch an (rechtskräftig).

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