Weihnachten, Einkaufen
Kein Rückgaberecht bei Weihnachtsgeschenken
Das falsche Weihnachtsgeschenk – also wenn möglich, umtauschen.
ST. PÖLTEN. Noch die letzten Tage vor Weihnachten werden eifrig genutzt, um für alle das richtige Geschenk zu bekommen. Und obwohl man sich noch so viel Mühe gibt, landet manchmal dennoch das "Falsche" unterm Christbaum. Also was tun? Genau, wenn möglich, umtauschen.
Kein Recht auf Umtausch
"Wenn ich im stationären Handel ein Geschenk kaufe, bin ich gebunden",
informiert Sandra Nowak, Juristin und Referatsleiterin in der Konsumentenberatung der AK Niederösterreich.
"Rechtsanspruch auf Umtausch gibt es keinen – das ist eine rein kulante Lösung seitens des Geschäfts."
Umtausch vereinbaren
"Gerade in der Weihnachtszeit sind die Geschäfte sehr kulant und kundenfreundlich",
so Nowak. So könne man oft vorab ausmachen, dass für den Fall, dass das Gekaufte nicht gefällt, ein Umtausch möglich ist. Am besten solch Vereinbarungen schriftlich auf der Rechnung festhalten.
"Oft ist dieser Umtausch an Bedienungen geknüpft, beispielsweise Ware gegen Ware, Ware gegen Gutschein."
Wichtig sei festzuhalten, wie lange das Umtauschen möglich ist.
Obacht im Internet
Im Internet sieht es anders aus.
"Kaufe ich beispielsweise ein Spiel für die Nintendo Switch, habe jedoch das falsche Spiel erwischt, kann ich mein Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen. Dieses gilt jedoch nur, wenn das Spiel noch versiegelt ist",
erklärt Nowak. Kauft man einen Pullover, der jedoch nicht gefällt, gilt das Rücktrittsrecht für 14 Tage nach Erhalt der Ware. Wurde also bereits im November eingekauft, ist es nach Weihnachten zu spät.
"Bei gewissen Onlineeinkäufen – Flugreisen, Konzertkarten, personalisierte Geschenke – gibt es kein Rücktrittsrecht."
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