Autolenker schädigen Grünflächen der Stadt

- Mit diesen Holzplföcken schützt ein Anrainer seine Grünfläche vor Beschädigungen durch parkende Autos.
- hochgeladen von Bianca Werilly
Holzpflöcke auf öffentlichem Gut sind rechtlich nicht erlaubt , die Stadt duldet jedoch diese Maßnahme.
ST. PÖLTEN (bw). "Ich finde keinen Parkplatz und ich komm zu spät", besingt Grönemeyer das ewige Dilemma. Ausreichend Stellplätze für Gäste des Punschkrapferls wären vorhanden, dennoch stellen Lenker ihre Autos auf Seitenflächen der Häuser ab. Mancher Anrainer ist darüber erzürnt und blockiert den Rasen mit Pflöcken. Die Bezirksblätter haben bei der Stadtgemeinde St. Pölten nachgefragt, welche Seite im Recht sei.
Gängige Vorgangsweise
Laut Martin Koutny, Pressesprecher der Stadt St. Pölten, äußert sich darin eine "häufige Situation, die nicht nur für St. Pölten sondern österreichweit beispielhaft ist". Bei den Seitenstreifen, die begrünt oder geschottert sind, handle es sich um öffentliches Gut. Meistens pflegen Anrainer diese Flächen freiwillig. Damit wird ein positiver Beitrag zu einem gepflegten Ortsbild geleistet.
Erscheinungsbild würde leiden
Lenker beschädigen durch Befahren oder Parken diese Flächen und machen die Bemühungen zunichte. "Fest steht, dass die Seitenstreifen öffentliches Gut sind und damit die Anbringung von Pflöcken und Ähnlichem nicht zulässig ist. Rechtlich ist zudem nicht eindeutig geregelt, ob diese Seitenstreifen überhaupt befahren oder zum Parken genutzt werden dürfen", so Koutny. Eine klare gesetzliche Regelung wäre daher wünschenswert. Seit geraumer Zeit sind hinsichtlich der Nutzung dieser Seitenstreifen keine Beschwerden eingelangt. Einschreiten will die Stadt nicht, da es "mit einem rigorosen Eingreifen die Situation keineswegs verbessern würde, sondern es würden die Anrainer verärgert, das gepflegte Erscheinungsbild würde drastisch leiden und der Aufwand der öffentlichen Hand würde wesentlich erhöht".


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