Sicher im Pflegebett?
Wenn unsachgemäße Wartung zur Gefahr wird

- Die richtige Lagerung und Aufbereitung eines Pflegebettes ist essentiell.
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Der Bedarf an Pflegehilfsmitteln steigt, daher bieten immer mehr Gemeinden Pflegebetten zur Leihe für ihre Bürger an. Im Interview klärt Daniel Krethen von DK Pflegebetten über mögliche Gefahren auf.
SPITTALER: Pflegebetten werden oft von Gemeinden oder Betreibern verliehen, um pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen. Wie stehen Sie zu diesem Service?
Daniel Krethen: Grundsätzlich ist das Angebot, Pflegebetten zur Verfügung zu stellen, sehr hilfreich. Doch es gibt erhebliche Probleme bei der Aufbereitung dieser Betten. Viele Betreiber wissen nicht, dass Pflegebetten strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegen. Das betrifft nicht nur die technische Wartung, sondern vor allem die Reinigung. Was oft passiert: Die Betten werden nach der Rückgabe einfach gelagert – ohne jegliche Reinigung, geschweige denn Desinfektion, was aber zwingend notwendig ist, da Pflegebetten mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen können. Ohne professionelle Aufbereitung besteht ein hohes Risiko für Infektionen. Viele Betreiber verfügen jedoch weder über das nötige Know-how noch über die technischen Mittel, um die Betten ordnungsgemäß aufzubereiten.
Wie sehen die gesetzlichen Vorgaben aus?
Pflegebetten sind laut Definition nicht implantierbare Medizinprodukte, daher unterliegen sie dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBV). Das Gesetz sieht vor, dass Pflegebetten wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen unterzogen werden müssen. Je nach Hersteller sollte diese Prüfung alle sechs bis 36 Wochen stattfinden. Durchgeführt darf diese Prüfung nur von Fachingenieuren werden.
Wer haftet, wenn durch unsachgemäße Wartung oder mangelhafte Hygiene Schäden entstehen?
Hier sind ganz klar die Betreiber in der Haftung. Sie tragen die Verantwortung, wenn durch schlecht gewartete oder verunreinigte Betten Schäden an Personen oder Sachgütern entstehen. Kommt es etwa zu einem technischen Defekt oder einer Infektion, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Betreiber, die kein entsprechendes Gewerbe haben, sind dann versicherungstechnisch nicht gedeckt. Dennoch gibt es kaum Kontrollen, um sicherzustellen, dass die Betreiber ihrer Verantwortung gerecht werden. Es gibt keine flächendeckende Überwachung, die sicherstellt, dass die Pflegebetten nach den gesetzlichen Standards gewartet und gereinigt werden. Während in anderen Bereichen, wie zum Beispiel bei Lebensmittelbetrieben, regelmäßige Inspektionen durchgeführt werden, fehlen diese Kontrollen im Bereich der Pflegehilfsmittel völlig.
Oft sind es Beauftragte der Gemeinden, die die Pflegebetten verleihen und warten. Wie sehen Sie das?
Das ist ebenfalls ein Problem. Häufig ist es nicht klar, wer für die Wartung und Reinigung zuständig ist. Oft sind es Beauftragte der Betreiber, die jedoch nicht über die notwendige Ausbildung oder Befugnis verfügen, um diese Aufgaben fachgerecht durchzuführen. Für eine korrekte Wartung und Aufbereitung sind spezielle Kenntnisse und Geräte erforderlich.
Welche Folgen kann eine falsche Aufbereitung haben?
Im Jahr 2018 gab es beispielsweise einen tragischen Fall in Diex in der Gemeinde Völkermarkt, bei dem ein Pensionist in einem Pflegebett starb, weil ein technischer Defekt des Stellmotors zu einem Brand führte. Der gehbehinderte Mann konnte sich nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen. Solche Unfälle können durch regelmäßige Überprüfungen verhindert werden.
Welche Lösungen würden Sie vorschlagen?
Eine Möglichkeit wäre, dass die Betreiber mit externen, spezialisierten Dienstleistern zusammenarbeiten, die die Betten fachgerecht reinigen und warten. Auf diese Weise könnten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Nutzer wären sicher, dass das Pflegebett, das sie erhalten, hygienisch einwandfrei ist. Diese Dienstleistung sollte durch staatliche Zuschüsse oder Förderungen unterstützt werden, sodass auch einkommensschwache Bürger Zugang dazu haben.
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