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4,9 Prozent oder 10 Prozent Mehrwertsteuer auf Gebäck? Die für den 1. Juli angekündigte Mehrwertsteuersenkung wirft viele Fragen auf. Die Spittaler Bäckermeisterin Veronique Kohlmaier erhofft sich baldige Antworten.
Unklare Regeln, anfallende Kosten, praktische Alltagsprobleme und wenig Vorbereitungszeit sorgen für Unsicherheit unter den Bäckern.
SPITTAL. Die geplante Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von derzeit zehn auf 4,9 Prozent sorgt auch bei unseren Bäckereibetrieben für Verunsicherung. Zwar veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen bereits am 28. Jänner 2026 einen Ministerialentwurf, der die Umsetzung mit 1. Juli vorsieht, ein entsprechendes Gesetz lag zu Redaktionsschluss jedoch noch nicht vor. Für die betroffenen Unternehmen bleibt damit nur wenig Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.
"Das Schlimmste für mich ist, dass wir bis dato in keiner Weise offiziell darüber informiert worden sind, wie wir das ab dem 1. Juli umsetzen müssen."
Bäckermeisterin Veronique Kohlmaier aus Spittal sieht die Situation kritisch: „Wir sind zwar über die Mehrwertsteuersenkung informiert, wissen aber bis heute nicht, wie die praktische Umsetzung aussehen soll.“ Besonders problematisch sei die kurze Vorlaufzeit. Kassensysteme müssten angepasst oder teilweise sogar komplett erneuert werden. „Wer trägt die Kosten für die technische Umstellung? Und was passiert, wenn die notwendige Umrüstung oder neue Kassen nicht rechtzeitig verfügbar sind? Muss ich mein Geschäft auf unbestimmte Zeit schließen?“, wirft Kohlmaier in den Raum.
Knackpunkt Mischprodukte
Für zusätzliche Unsicherheit sorgt die Frage, welche Produkte tatsächlich von der Steuerreduktion betroffen sein werden. Nach den bisherigen Plänen ist ausschließlich die Einstufung nach dem sogenannten KN-Code der Kombinierten Nomenklatur maßgeblich. Produktbezeichnungen oder Branchenbezeichnungen spielen keine Rolle. Gerade im Bäckerhandwerk führe das zu zahlreichen und bislang unbeantworteten Fragen, erklärt Kohlmaier. „Fast all unsere Kornprodukte sind Mischprodukte. Wenn Weizen künftig mit 4,9 Prozent und Roggen weiterhin mit zehn Prozent besteuert wird, stellt sich die Frage: Mit welchem Steuersatz verkaufe ich dann ein Roggen-Weizen-Brot?“, so die Bäckermeisterin, die noch auf eine eindeutige Antwort wartet.
Bürokratie statt Jause
Auch im Snackbereich sieht die Unternehmerin erhebliche Schwierigkeiten. Nach den derzeit bekannten Regelungen soll die Steuerbegünstigung nur für Produkte zum Mitnehmen gelten. Für den Verzehr im Betrieb bleibt der höhere Steuersatz bestehen. „In der Realität ist das kaum umsetzbar. Wenn ein Kunde zunächst sagt, er nimmt seine Jause mit, sich dann aber umentscheidet und sie vor Ort isst – wie soll das korrekt abgerechnet werden?“, fragt sie.
Tropfen auf heißem Stein
Von der Maßnahme selbst erwartet sie nur geringe wirtschaftliche Effekte. Weder rechne sie mit einem veränderten Kaufverhalten noch mit zusätzlichen Umsätzen. „Für mich ist das ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es soll die Menschen ein wenig beruhigen, mehr nicht.“ Sinnvoller wäre aus Kohlmaiers Sicht eine grundlegende Vereinfachung des Systems gewesen. „Wenn man gesagt hätte, es gibt nur noch einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent, dann wäre das für alle deutlich einfacher gewesen.“
"Genauestens beobachten"
Die Steuersenkung auf Lebensmittel wird von der Arbeiterkammer Kärnten grundsätzlich begrüßt. Anders als bei der Steuerfreiheit von Damenhygieneartikeln erhofft sich Herwig Höfferer (Konsumentenschutz der Arbeiterkammer) jedoch, dass diese Steuer korrekt an den Verbraucher weitergegeben wird. Er rät den Konsumenten, die Preisentwicklung genauestens zu beobachten. Er bezweifelt jedenfalls, dass die monatliche Ersparnis besonders hoch ausfallen wird.
"Die Steuersenkung wird die gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre nicht abfedern."
Herwig Höfferer, Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten
Zudem weiß Höfferer, dass kleine Nahversorger durch die Umstellung weiter unter Druck gesetzt sind, da anfallende Kosten durch die technische Umstellung der Kassensysteme für viele wohl kaum vermeidbar sein werden.
Zur Sache
Die Bundesregierung plant mit 1. Juli 2026 eine Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 Prozent. Maßgeblich für die steuerliche Einstufung ist ausschließlich der KN-Code laut Kombinierter Nomenklatur. Keine Begünstigung ist für kombinierte Produkte wie etwa Wurstsemmeln oder für Speisen vorgesehen, die im Betrieb konsumiert werden. Dadurch können für äußerlich gleiche Produkte unterschiedliche Steuersätze gelten – etwa 4,9 Prozent beim Verkauf zum Mitnehmen und zehn Prozent beim Verzehr vor Ort.
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